Treffen Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer und schaffen Sie Klarheit über die Erwartungen an Ihre Arbeit:
- Legen sie eine vorläufige Gliederung vor, und lassen Sie sich diese „absegnen“. In aller Regel dürfte dies sogar die Voraussetzung sein, dass jemand überhaupt die Betreuung übernimmt.
- Zur Frage des Umfangs als Qualitätsmaß: Fragen Sie ganz vorsichtig, ob es da Vorgaben über einen Toleranzraum gibt, innerhalb dessen Ihre Arbeit sich bewegen sollte.
- Wie soll oder darf das Verhältnis von eher reproduzierenden Anteilen der Arbeit zu den produktiv-schöpferischen Anteilen sein. Manche Arbeitsaufträge bestehen fast ausschließlich in Beschreibung, Wiedergabe, Referierung; auch das muss ja gekonnt und entsprechend geübt werden: Wie stellen Sie das Material über das Gegenstandsfeld, etwa Befunde empirischer Untersuchungen, historische „Tatsachen“ oder die Position eines Autors zu einem Thema, so dar, dass die Anforderung der Überprüfbarkeit erfüllt wird? Andere Arbeitsaufträge verlangen, dass Sie selbst schon mit dem Material wissenschaftlich „arbeiten“, also eine darauf bezogene Frage einer nachvollziehbaren Antwort oder ein Problem einer überzeugenden Lösung zuführen.
- Ist es erlaubt oder gewünscht, dass zusätzlich die „eigene Meinung“ eingebracht wird? Diese Frage ist legitim und sollte gestellt werden, solange Sie nicht die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Meinung mit der ebenfalls grundgesetzlich garantierten Freiheit der Wissenschaft verwechseln. Im Alltagsleben haben Sie das Recht, Ihre Meinung frei zu äußern, ohne sie begründen zu müssen. In der Wissenschaft ist jede Meinung so zu begründen, dass für andere nachvollziehbar ist, auf welchen Tatsachenannahmen sie beruht und durch welche Argumente ihre Bildung gestützt ist. (Das Hochschulrahmengesetz kennt über die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit hinaus auch eine Studienfreiheit, die u.a. darin besteht, sich seine eigene „wissenschaftliche Meinung“ zu bilden. Hier ist das Adjektiv „wissenschaftlich“ dringend zu beachten!)
- Welche Literatur (bzw. sonstigen Quellen) ist (sind) unbedingt zu berücksichtigen? Das kann sich auf den Umfang (sprich: die Zahl der Titel) der zu berücksichtigenden Literatur beziehen oder auch auf bestimmte für Ihr Thema unverzichtbare Titel.
- Welche Erwartungen bestehen bezüglich der Frequenz bzw. Intensität der Betreuung? Auf beiden Seiten ist hier das Spektrum der Erwartungshaltungen äußerst breit. Es gibt Studierende, die am liebsten jede Woche zu ihrem Zwischenstand eine Rückmeldung haben möchten; und es gibt Studierende, die sich durch Rückmeldungen zwischendurch nicht verunsichern lassen wollen und „ihr Ding“ durchziehen, abgeben und dann halt hinnehmen (müssen), wie das Urteil ausfällt. Auf der anderen Seite gibt es Betreuer, die eher auf dem Standpunkt stehen, dass zur Leistung auch die Eigenständigkeit gehört, keine absichernde und stützende Rückmeldung während des Schreibprozesses zu benötigen; und es gibt Betreuer, die sich wundern, wenn ihre Betreuung nicht in Anspruch genommen wird, und das eher als einem Studierenden nicht zustehende Eigenmächtigkeit interpretieren. Vermeiden Sie, dass solche unterschiedlichen Vorstellungen zu unnötigen Missverständnissen oder Spannungen führen. Schließlich können auch äußere Umstände wie die Belastung des Betreuers oder schwierige Terminfindung eine Rolle spielen.
- An vielen Instituten und Fachbereichen existieren Regelwerke für die Abfassung wissenschaftlicher Hausarbeiten. Die zu ignorieren und womöglich gar zu zeigen, dass man sie nicht zur Kenntnis genommen hat, wäre ganz schlecht. Grundsätzlich hat deren Beachtung für Sie Vorrang vor dem, was wir Ihnen hier auf dieser Website raten. Solche Vorgaben können die erwünschte Formatierung des Textes betreffen; wie das Titelblatt zu gestalten ist und welche Angaben es enthalten muss; nach welchen Konventionen Literatur zu zitieren und bibliografische Angaben zu machen sind, usw. Es mag sein, dass einige der dort gemachten Vorschriften Ihnen nicht ganz sinnvoll erscheinen. Dann sprechen Sie das gegenüber Ihrem Betreuer an und fragen Sie, wieweit er Abweichungen für zulässig hält.
- Schließlich ist die Bearbeitungsfrist zu klären, sofern diese nicht durch formale Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen ohnehin fest steht.