Das Inhaltsverzeichnis (oder die Gliederungsübersicht) stellen Sie hinter dem Titelblatt Ihrer Arbeit voran. Damit geben Sie dem Leser vorweg eine Übersicht über das, was ihn erwartet. Es orientiert sich an dem von Ihnen gewählten Gliederungsschema und sollte dieses in einer optisch übersichtlichen Form repräsentieren, das heißt so, dass auf den ersten Blick die Ebenen Ihrer Gliederung zu unterscheiden sind. Das bewerkstelligen Sie am besten durch entsprechend gestuftes Einrücken der Gliederungspunkte.
Das Inhaltsverzeichnis soll dem Leser einen schnellen Überblick über den Inhalt der Arbeit ermöglichen. Ein Inhaltsverzeichnis, das sich über etliche Seiten erstreckt, erfüllt diesen Zweck nicht. Falls sich bei einer sehr klein geteilten Arbeit ein solch umfangreiches Inhaltsverzeichnis ergeben sollte, wäre zu überlegen, ob Sie dem Leser zwei Inhaltsverzeichnisse anbieten: ein kurzes für den schnellen Überblick vorweg („Inhaltsübersicht“) und dahinter noch ein ausführliches für die vollständige Information („Inhaltsverzeichnis“). In diese Verlegenheit werden Sie aber höchstens bei Ihrer Abschlussarbeit kommen, denn ein mehrseitiges Inhaltsverzeichnis bei einem Manuskriptumfang von weniger als – sagen wir: – fünfzig Seiten ist einfach disproportioniert.