In diesen Zusammenhang gehört auch das „Zitat aus zweiter Hand“. Ihre Quelle ist in diesem Falle die „zweite Hand“ und nicht der Originaltext. Sie geben also korrekterweise die Literatur an, in der Sie das Zitat gefunden haben, und tun nicht so, als ob Sie aus dem Originaltext zitieren, indem Sie die Literaturangabe aus der „zweiten Hand“ abschreiben.
Heikel ist die Sache allemal. Der Autor, aus dessen Text Sie das Zitat übernehmen, weiß und hat zu verantworten, ob er es richtig interpretiert hat und ihm nicht Gewalt antut durch die neuen Zusammenhänge, in die er es gestellt hat. Sie als Zweit-Zitierer hängen in dieser Beziehung völlig in der Luft. Vielleicht ist das Zitat inzwischen schon aus dritter, vierter Hand? (Das ist vor allem bei Internetquellen sehr häufig der Fall.) Es mag – selbst wenn es im Wortlaut noch korrekt wiedergegeben wird, was natürlich keineswegs sicher ist – mittlerweile seinem ursprünglichen gedanklichen Umkreis so entfremdet sein, dass es buchstäblich nicht mehr wiederzuerkennen ist. Alles spricht also dafür, dass Sie auf Zitate „aus zweiter Hand“ möglichst selten zurückgreifen.
In Ihr Literaturverzeichnis gehört nur die Literaturangabe zu dem Text, aus dem Sie das Zitat übernommen haben, nicht aber die zum Originaltext. Ausnahme: Der sekundär zitierte Text spielt eine besondere Rolle für Ihre Abhandlung und ist im Original nicht oder nur sehr schwer zugänglich. In dem Falle müssen Sie Ihrer Literaturangabe den „Fundort“ hinzufügen. Schreiben Sie hinter die Literaturangabe: [zitiert nach: ...].