Die Art der Quellenangabe im laufenden Text ist davon abhängig, in welcher Weise Sie auf andere Literatur Bezug nehmen.
Sie übernehmen originalgetreu (Sie „zitieren“). Ein Text würde also wörtlich wiedergegeben, eine Tabelle so abgeschrieben, wie Sie sie in einer Publikation vorgefunden haben, eine Abbildung kopiert und in Ihr Manuskript eingefügt. Bei Text wird die im Abschnitt 5.3 behandelte bibliografische Angabe zu dem Werk gemacht, aus dem Sie zitiert haben, und die Nr. der Seite/n angegeben, auf dem/denen das Zitat wiederzufinden ist. Bei Abbildungen und dergleichen fügt man hinzu: „Quelle: ...“ Es folgt wiederum die bibliografische Angabe mit Seitenzahl.
Sie übernehmen sinngemäß. Text geben Sie in eigenen Worten wieder; das Zahlenmaterial einer Tabelle übernehmen Sie, ändern aber ihren Aufbau, die Anordnung der Spalten oder Zeilen, die zugrunde gelegte Maßeinheit; eine Abbildung empfinden Sie mit Ihren eigenen gestalterischen Mitteln nach. Bei Text schreiben Sie in diesem Falle vor die bibliografische Angabe „Vgl.“ (= „Vergleiche“) oder „S.“ (= „Siehe“). Bei der „sinngemäßen“ Übernahme von Tabellen oder Abbildungen schreiben Sie ebenfalls „Vgl. ...“, „S. ...“ oder „Nach: ...“ vor die Quellenangabe.
Sie schreiben etwas (oder stellen etwas in anderer Form dar), das sich in ähnlicher Weise in einem anderen Werk findet, ohne dass Sie es daraus übernommen haben. Dann schreiben Sie „Vgl. auch ...“ oder „S. auch ...“ vor die Quellenangabe. Für den Leser hilfreicher wäre allerdings eine nähere Angabe dazu, was er denn in dem anderen Werk finden kann. Sie könnten zum Beispiel schreiben: „Ähnlich äußert sich ...“; „Zum selben Ergebnis kommt ...“; „Zusätzliche Informationen finden sich bei ...“.
Sie schreiben etwas (oder stellen etwas in anderer Form dar), wozu in einem anderen Werk eine andere Position vertreten wird. Darauf wollen Sie hinweisen. Dann schreiben Sie „Vgl. aber ...“. Hilfreicher wiederum wäre eine präzisere Angabe wie: „Diese Auffassung wird nicht geteilt von ...“; „Zu anderen Ergebnissen kommt ...“.
Streng genommen gehören nur die beiden ersten Punkte unter die Überschrift „Quellen-Angabe“, jedenfalls wenn man, wie üblich, darunter die Angabe der Quellen versteht, aus denen Sie geschöpft haben. Die beiden anderen Punkte gehören eigentlich unter die Überschrift „Quellenhinweise“ oder „Literaturhinweise“, weil Sie dem Leser Hinweise geben, wo er zusätzliches Material finden kann für eine vertiefende Beschäftigung mit dem Material. Außerdem demonstrieren Sie mit solchen Hinweisen Literaturkenntnisse über das hinaus, was Sie direkt verarbeiten konnten.
Die vollständigen bibliografischen Angaben zu einer Literaturquelle können gut mehrere Zeilen füllen. Wollten Sie die bei jedem Zitat aufs Neue anmerken, würde ein erheblicher Teil Ihrer Arbeit nur aus diesen sich ständig wiederholenden bibliografischen Angaben bestehen. Es gibt daher einige Abkürzungstechniken:
Heute verbreitete Form (Kurzbeleg):
Sie geben im Text und in den Anmerkungen beziehungsweise Fußnoten zum Text keine vollständigen bibliografischen Angaben, sondern behalten diese dem Literaturverzeichnis vor und benutzen im Text durchweg Abkürzungen. Diese müssen es dem Leser aber erlauben, das Werk eindeutig zu identifizieren und im Literaturverzeichnis die vollständigen Angaben zu finden. Die abgekürzte Literaturangabe enthält immer den Verfasser- oder Herausgebernamen (bei mehreren gleichnamigen Autoren mit Vornamen) und zusätzlich entweder eine Abkürzung des Titels oder, noch kürzer, nur das Jahr der Erscheinens. Gibt es mehrere Titel desselben Verfassers aus demselben Jahr, muss man der Angabe des Erscheinungsjahres noch ein a, b, c ... zufügen.
Informativer ist die Variante mit der Kurzfassung des Titels. Wenn Sie allerdings sehr viel zitieren, wirkt die ständige Wiederholung des Kurztitels, womöglich ein dutzendmal auf einer Seite, ermüdend. In solchen Fällen würde ich die weniger informative, aber eben auch wesentlich kürzere Variante mit der Jahreszahl vorziehen.
Die Angabe der Jahreszahl beim Quellen-Beleg sollte sofort eine geistes-, wissenschafts- und sozialgeschichtliche Einordnung des Werkes erlauben. Wenn Sie ältere Werke nach neueren Ausgaben zitieren, ist das besonders wichtig. Eine Angabe wie „Hegel 1970“ für die Zitierung der „Rechtsphilosophie“ aus dem Jahre 1821 ist unsinnig. Hier müssen Sie das Jahr des Ersterscheinens oder – wenn das Werk zu Lebzeiten seines Verfassers gar nicht erschienen ist – das Jahr der Entstehung angeben (im genannten Falle „Hegel 1821“). Das Gleiche gilt für Belege nach Übersetzungen von Werken, da auch diese meist erst einige Jahre nach dem Erscheinen in der Originalfassung herauskommen. Auch hier ist die Angabe des ursprünglichen Erscheinungsjahres korrekter. Diese Angaben finden Sie praktisch immer auf den ersten Seiten eines Buches, oft auf der Rückseite des Titelblatts oder in Vorbemerkungen des Herausgebers, Bearbeiters, Übersetzers.
Etwas diffiziler ist die Sache, wenn man nach einer neueren Auflage zitiert. Ist es eine unveränderte Auflage oder ein Wiederabdruck, so ist das Jahr des ersten Erscheinens dieser Fassung anzugeben. Ist es eine veränderte Auflage, so ist die Angabe des Jahres ihres Erscheinens dann gerechtfertigt, wenn kein allzu langer Zeitraum zwischen Ersterscheinen und dem Erscheinen dieser Auflage verstrichen ist und wenn die Veränderungen der neuen Auflage substanziell sind. Denn dann ist es gerechtfertigt zu sagen: So hat der Verfasser seine Position erst seit dieser Auflage in der Öffentlichkeit vertreten. Ist seit dem Ersterscheinen des Werkes hingegen ein längerer Zeitraum verstrichen oder sind die Veränderungen der neuen Auflage marginal, sollte das Jahr der Erstauflage angegeben werden.
Diese Regeln kollidieren nun allerdings mit der Angabe der Seitenzahlen, wenn Sie nicht nach der Erstauflage zitieren, sondern nach einem Wiederabdruck oder einer Neuauflage, für die möglicherweise eine andere Paginierung gilt. Bei vollständigem bibliografischem Beleg ist das kein Problem. Dort können Sie den Hinweis auf das Jahr des Ersterscheinens in Klammern hinzufügen. Schwierig wird es beim Kurzbeleg. Wollen Sie hier wirklich korrekt und informativ zugleich sein, so müssen Sie sowohl das Jahr des Ersterscheinens angeben als auch das Jahr der Ausgabe, auf die sich Ihre Seitenangaben beziehen. Wenn Sie zum Beispiel aus Hegels „Rechtsphilosophie“ nach der Werkausgabe des Suhrkamp-Verlags von 1970 zitieren (oder das Werk referieren), könnte das im Kurzbeleg so aussehen: (Hegel 1821, zit. 1970, S. xy).
Traditionelle Form:
Bei der ersten Erwähnung wird die vollständige bibliografische Angabe gemacht. Bei der nächsten Erwähnung wird zwar der Verfasser- oder Herausgebername noch vollständig aufgeführt (der Vorname kann abgekürzt oder ganz weggelassen werden, wenn keine Verwechslung möglich ist), beim Titel aber begnügen Sie sich mit einer stichwortartigen Abkürzung, und den Rest sparen Sie sich ganz, indem Sie nur noch schreiben „a.a.O.“ (= „am angegebenen Ort“). Die Seitenangabe für das Zitat dürfen Sie natürlich nicht weglassen.
Wenn Sie zwischendurch gar keinen anderen Titel desselben Autors angeführt haben, können Sie sich auch die Kurzfassung des Titels sparen und gleich hinter den Namen des Autors schreiben „a.a.O.“ (plus Seitenangabe). Und wenn Sie überhaupt keine andere Literatur zwischendurch zitiert haben, schreiben Sie überhaupt nur „ebenda“ (plus Seitenangabe), lassen also auch noch den Verfasser- oder Herausgebernamen weg.
Die traditionelle Form wird immer noch gebraucht. Ich sehe jedoch nicht, worin ihre Vorteile liegen. Von großem Nachteil ist auf jeden Fall, dass bei wiederholtem Zitieren desselben Titels der Vermerk „a.a.O.“ oder „ebenda“ wenig aussagekräftig ist. Er verlangt vom Leser, im Manuskript zurückzublättern, um eine Identifikation des Titels vornehmen zu können. Es kann äußerst lästig sein, wenn ich zum Beispiel auf Seite 125 ein interessantes Zitat finde, als Quellenangabe „Matthias a.a.O.“ finde und nun (vorausgesetzt, die Quellenangaben werden in Fußnoten jeweils auf derselben Seite unten abgedruckt und nicht am Ende des Textes zusammengefasst) Seite für Seite durchblättern muss, um die erste und vollständige Angabe des Titels zu finden. (Etwas weniger problematisch ist diese Zitiertechnik, wenn die Quellenangaben sich in „Endnoten“ finden. Denn dann sind die Suchwege kürzer.)
Diese Form des Quellennachweises wird daher heute immer mehr abgelöst durch den „Kurzbeleg“.