Verfassen eines wissenschaftlichen Textes

Unter diesem Gliederungspunkt geht es um die Bewältigung der Anforderungen, die beim Schreiben einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Studium zu erfüllen sind:

Verarbeitung von Quellen

Eine wissenschaftliche Arbeit enthält normalerweise fremde Gedanken und eigene Gedanken. Sie enthält Beschreibungen von Tatbeständen und Erklärungen. Sie enthält Darstellungen und Reflexionen bzw. Kommentare. Hieraus folgt der einfache Grundsatz, dass beides jeweils eindeutig voneinander unterscheidbar sein muss.

Fremde Gedanken und eigene Gedanken

Üblicherweise werden Sie in Ihren wissenschaftlichen Arbeiten von fremden Gedanken ausgehen. Das kann ein Einstieg über eine Begriffsdefinition sein, die Sie in einem Lexikon gefunden haben; ein real- oder theoriegeschichtlicher Abriss zu Ihrem Thema; eine Problemexplikation, die Sie einer einschlägigen Abhandlung entnehmen, o.dgl. Die Frage ist, welchen Stellenwert ein solcher Einstieg für Ihre Arbeit haben kann und soll.

Es gibt drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist, dass Sie sich die fremden Gedanken schlicht zu eigen machen und als Basis für alles Weitere verwenden. Sie schlüpfen sozusagen in die begriffliche bzw. wissenschaftliche Haut eines fremden Autors und argumentieren von da ab, als ob es Ihre eigenen Gedanken wären, die Sie entfalten. Das Problem ist, dass Sie dies meist nicht konsequent durchhalten können, weil Sie die fremden Gedanken zwar übernommen, aber nicht selbst hervorgebracht und daher auch nicht wirklich dagegen gefeit sind, Missverständnissen zu erliegen und in Ihren weiteren Überlegungen und Argumentationen fehlschlüssig zu werden. Das verschärfende Problem ist, dass Sie dies höchstwahrscheinlich selbst gar nicht merken. Das Internet wimmelt von Diplom- und sonstigen Hausarbeiten dieses Typs.

Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie sich selbst ganz raushalten und lediglich referieren, was Sie in den Quellen gefunden haben; aber niemals so tun, als ob es Ihre eigenen Gedanken wären, sondern stets in Distanz bleiben. Der große Vorteil gegenüber der ersten Möglichkeit ist, dass Sie Ihre Referierung der fremden Gedanken immer mit dem Vorbehalt versehen können: … sofern Sie den Autor richtig verstanden haben; … soweit sich die Argumentation des Autors nachvollziehen lässt; … sofern die Annahmen des Autors zutreffen … usw. Dieser Weg, mit fremden Gedanken umzugehen, ist ganz sicher der wissenschaftlich sauberere gegenüber der distanzlosen Übernahme in der ersten Variante. Das Problem ist, dass Sie selbst dabei ganz außen vor bleiben. Ihre eigenen Gedanken manifestieren sich zwar in der Art der Referierung, ziehen sich dabei aber sozusagen permanent zurück hinter das Referierte. Es wird sich kaum vermeiden lassen, dass die Befassung mit den Gedanken anderer bei Ihnen eigene Gedanken auslöst, die sich auf das Gelesene beziehen. Aber die müssen Sie dauernd zurückdrängen, damit sie nicht die reine Darstellung der fremden Gedanken stören und überformen. Sofern Sie doch eigene Gedanken sichtbar machen wollen, stehen diese dann bezugslos different neben den fremden Gedanken. 

Deshalb drängt das Motiv, sich seine eigenen Gedanken zu machen, zur dritten, allerdings anspruchsvolleren Möglichkeit: der Bezugnahme der eigenen auf die fremden Gedanken. Was bedeutet das?

Übernehmen Sie z.B. eine Begriffsdefinition oder eine Problemexplikation, dann werden Sie begründen, weshalb Sie diese (und keine andere) zugrunde legen wollen. Um das leisten zu können, werden Sie sich in diese fremden Gedanken selbst hineindenken, werden sie in ihrer inneren Begründetheit und Schlüssigkeit nachvollziehen müssen. Sie werden selbst von manchem überzeugt werden, von anderem nicht. So eignen Sie sich den Text in einer nicht äußerlichen Weise an, nämlich kritisch. Das Wort Kritik kommt vom altgriechischen krinein = unterscheiden. Bei einer kritischen Aneignung denken Sie sich zwar in die fremden Gedanken hinein, bleiben dabei aber unterschieden vom Autor der fremden Gedanken (bleiben Sie selbst); und Sie unterscheiden zwischen dem, was Sie überzeugt, weshalb es zu Ihrem eigenen Denken werden kann, und dem, was Sie nicht überzeugt und wozu Sie deshalb in Distanz bleiben. So entsteht aus der Aneignung etwas Neues: Ihr eigenes Denken verändert sich (also Sie entwickeln sich); und das Angeeignete verändert sich in der Rezeption durch Sie; es erfährt eine Transformation in eine Form, in der Sie es mit Überzeugung vertreten können. 

In dieser Weise werden Sie sich überhaupt mit Quellen beschäftigen, wenn ernsthaft von wissenschaftlicher Auseinandersetzung die Rede sein soll: nach-denklich und kritisch. Weder beharren Sie nur auf Ihren eigenen Gedanken; noch geben Sie Ihre eigenen Gedanken zugunsten der fremden auf. Sie beziehen beides aufeinander und kommen so zu etwas Neuem, in dem sowohl das angeeignete Fremde als auch Ihr Eigenes in transformierter Gestalt aufgehoben sind.

Beschreibung, Interpretation und Erklärung

Beschreibungen von Tatbeständen sind etwas anderes als Behauptungen von Tatbeständen. Sie selbst mögen noch so sehr davon überzeugt sein, dass der Sachverhalt genau so zutrifft, wie Sie ihn darstellen. Für den Leser gilt nur, was er nachprüfen und nachvollziehen kann. Die Grundlage der Beschreibung (statistisches Material, dokumentarisches Material, Erfahrungsberichte anderer, eigene Recherchen) ist daher stets offenzulegen. Wo das Beschriebene nicht lückenlos zu belegen ist, wo also Behauptungen ins Spiel kommen, muss dies kenntlich gemacht werden.

Beschreibungen sind zudem klar zu trennen von Erklärungen und Interpretationen. Sie können darlegen, dass dort, wo es besonders viele Störche gibt, auch die Geburtenrate besonders hoch ist. Mit statistischen Mitteln lässt sich vielleicht eine Korrelation feststellen und ein niedriger Wahrscheinlichkeitsgrad angeben dafür, dass dieses gemeinsame Auftreten zweier Phänomene rein zufälliger Natur ist. Das ist alles noch Beschreibung, die anhand statistischer Erhebungen und durch Anwendung des statistischen Instrumentariums von jedem Leser nachvollzogen werden kann. Was die Beschreibung nicht hergibt und was daher zunächst nicht belegt ist, ist die Behauptung eines Zusammenhangs zwischen dem einen (Häufigkeit der Störche) und dem andern (Geburtenrate). Dass dort ein Zusammenhang bestehen könnte („Das kann doch kein Zufall sein!“), ist bereits eine Interpretation, durch welche die Daten in einem bestimmten Licht erscheinen.

Beschreibung und Interpretation zu trennen, ist kaum möglich. Sobald Sie etwas beschreiben, verleihen Sie ihm auch schon Bedeutung; sonst könnten Sie es gar nicht beschreiben. Dennoch sollten Sie immer reflektieren, ob die Bedeutung, die Sie dem Beschriebenen geben, wirklich die einzig mögliche ist. Falls Sie denken, dass das nicht der Fall ist, sollten Sie deutlich machen, dass dies Ihre Interpretation der Tatbestände ist; und dass es andere geben könnte. Darin unterscheidet sich wissenschaftliches vom journalistischen Schreiben.

Sie können sich nun durch die geringe Wahrscheinlichkeit für eine Zufälligkeit des beobachteten Tatbestands dazu motiviert fühlen, nach einer Erklärung zu suchen, die einen Zusammenhang zwischen beiden Phänomenen belegt. Eine solche Erklärung kann selbst wieder eine Tatsachenfeststellung sein oder eine Theorie, die mehr oder weniger zwingend diesen Zusammenhang beweist. Solange die Erklärung nicht auch wiederum vom Leser als zwingend nachvollzogen werden kann, ist sie für ihn nur Behauptung. Eine Behauptung, von der geprüft werden soll, ob und wie man sie belegen beziehungsweise beweisen kann, nennt man eine Hypothese.

Nehmen wir an, Sie hätten Störche dabei beobachtet, wie sie Babys vor Haustüren abgelegt haben. In diesem Falle könnten Sie eine schlüssige Erklärung für die Korrelation abgeben, die durch eine Tatsachenfeststellung begründet ist: Kinder bringt der Klapperstorch. Das ist eine durch empirische Tatsachen gestützte Kausalerklärung für eine Korrelation: Das eine Phänomen (überdurchschnittliche Storchpopulation) ist kausale Ursache für das zweite Phänomen (überdurchschnittliche Geburtenrate). Das Problem ist nur: Außer vielleicht Ihren eigenen Kindern (wenn Sie welche haben) wird Ihnen das niemand glauben. Sie müssten die Störche schon dabei gefilmt haben; oder die gleich lautenden Beobachtungen von vielen unabhängigen Beobachtern anführen können.

Eine andere Möglichkeit wäre eine theoretische Erklärung. Die könnte vielleicht so lauten: Störche kommen immer im März. Im März ist auch die Geburtenrate besonders hoch. Dass die Störche immer im März kommen, hängt mit deren jahreszeitlichen Wanderungsbewegungen zusammen. Dass besonders viele Kinder im März geboren werden, hängt mit einem bestimmten wiederkehrenden Ereignis ca. 9 Monate vorher zusammen, nämlich der Sonnwendfeier im Juni, einem rauschenden Fest, das – ähnlich wie Karneval – regelmäßig damit endet, dass Menschen einander sehr nahe kommen, so nahe, dass die Steigerung der Geburtenrate 9 Monate später als natürliche Folge erklärbar ist. In diesem Falle wird erklärt, wieso zwei Phänomene korrelieren können, obwohl sie kausal nicht miteinander zusammen hängen.

Beschreibungen, Hypothesen und (empirisch oder theoretisch abgesicherte) Erklärungen gehören zur wissenschaftlichen Darstellung. Sie müssen jedoch immer deutlich voneinander unterschieden werden. Behauptungen hingegen haben nur dann etwas zu suchen in wissenschaftlichen Arbeiten, wenn sie hypothetisch eingeführt werden, also als wissenschaftliche Lücken, die es in nachvollziehbare Tatsachenfeststellungen oder Erklärungen zu überführen gilt.

Referierung, Interpretation und Kommentar

Haben Sie nicht Tatbestände, sondern „fremde Gedanken“ darzustellen, so sollen Sie diese möglichst werkgetreu wiedergeben (referieren). Die ständige Wiederholung von Formulierungen der Art: „Nach Auffassung von XY gilt dies und das“; oder: „YZ behauptet, dies und das gelte nicht für den Zeitraum x“ kann allerdings nervtötend werden, wenn sich die Referierung von fremden Gedanken über längere Textpassagen hinzieht. Dann sollten Sie durch einen entsprechenden Einleitungssatz darauf hinweisen, dass nun über eine längere Passage Ihres Textes hinweg die Wiedergabe der Auffassungen des Autors XY folge. Eventuell müssen Sie auch deutlich machen, wo die Referierung endet und Sie wieder ganz eigene Gedanken äußern.

Oft ist es nötig, dass Sie die reine Immanenz der Darstellung durchbrechen, um das Referierte durch zusätzliche eigene Gedanken zu erläutern, verständlich zu machen, zu interpretieren. Weil Sie hier ja nichts anderes im Sinn haben, als dem Leser die referierte Position deutlicher zu machen, kann es Ihnen an solchen Stellen besonders leicht passieren, dass Sie Darstellung und Kommentar vermengen. Vielleicht ist Ihnen selbst gar nicht immer bewusst, dass Sie schon nicht mehr referieren, sondern bereits interpretieren. Daran zeigt sich, dass es doch nicht ein ganz so einfacher Grundsatz ist, Darstellung und Kommentar auseinanderzuhalten. Denn natürlich enthält Ihre Darstellung der Auffassungen eines anderen Autors zwangsläufig schon eine bestimmte Interpretation des Referierten und transportiert daher auch schon einen geheimen Kommentar dazu mit. Ganz vermeiden können Sie das gar nicht. Aber Sie sollten diesen Punkt selbstkritisch im Auge behalten und sich immer prüfen, ob und wo die Darstellung in Interpretation und Kommentar umschlägt, und dann, wenn es der Fall ist, dies auf jeden Fall zum Ausdruck bringen.

Ihre eigenen Gedanken können sich unmittelbar auf das Thema beziehen oder auf die Auffassungen eines anderen Autors. Sie können sich unmittelbar eigene Gedanken zum Thema „Umweltschutz und Ökonomie“ machen oder die Auffassungen eines anderen Autors dazu kommentieren. Im letzteren Falle handelt es sich um einen direkten Kommentar; im ersteren Falle kann es sich um einen indirekten Kommentar handeln, wenn Sie nämlich durch die Darstellungen Ihrer eigenen Gedanken zum Thema in kritischer Absicht eine Differenz zu den referierten Auffassungen eines anderen Autors dazu aufzeigen wollen.

Quellenangaben und Zitate – Sinn und Funktion

Wie man Quellen angibt und wie man richtig daraus zitiert, gehört zu den Kernanforderungen wissenschaftlichen Arbeitens im Studium. Hier gibt es das ganze Spektrum an Verfehlungen, von der kleinen Nachlässigkeit bis hin zum groß angelegten Betrug zur Erschleichung eines unverdienten Zertifikats. 

Warum Quellenangaben?

Sie können Ihrem Leser viel erzählen. Weshalb sollte er Ihnen abnehmen, was Sie zum Beispiel über den Autor Meyer behaupten. Wenn Sie Ihren Leser davon überzeugen wollen, dass Sie sich Ihre Behauptungen nicht aus den Fingern gesogen haben, müssen Sie sie belegen. Belegen heißt in diesem Falle, dass Sie Angaben machen, die es dem Leser erlauben nachzuprüfen, ob Ihre Aussagen haltbar sind. Ihre Angaben müssen ihm also den Zugang zu den Quellen eröffnen. Dementsprechend spricht man von „Quellenangabe“.

Die Nachprüfbarkeit aller Aussagen, die Sie machen, ist ein ganz entscheidendes formales Kriterium für die Wissenschaftlichkeit Ihres Textes. Es hängt eng zusammen mit der für Wissenschaft wesentlichen sozialen Qualität des Bemühens um Erkenntnis. In der Wissenschaft geht es eben nicht um die Suche nach nur individueller Wahrheit (die es sicher auch gibt, die aber nicht Angelegenheit der Wissenschaft ist), sondern um die Suche nach dem, was allgemeine Wahrheit, also Wahrheit nicht nur für mich, sondern auch für – möglichst viele – andere sein kann. Und genau dafür, dass dies möglich wird, braucht man die Überprüfbarkeit der Aussagen, wenn sie als wissenschaftlich gelten können sollen.

„Quellenangabe“ meint also mehr als bloßes Zitieren. Bei allem, was Sie in einem wissenschaftlichen Text an Tatsachenbehauptungen von sich geben (und auch die Wiedergabe einer wissenschaftlichen Position behauptet eine Tatsache; die Tatsache nämlich, dass der und der Autor das und das – wörtlich oder sinngemäß – gesagt habe) und was nicht wirklich zum Allgemeingut jedes halbwegs mit Lebenserfahrung ausgestatteten und gebildeten Bürgers gehört, müssen Sie angeben, woher Sie es haben.

Den Autor anzugeben, von dem Sie wesentliche Gedanken übernommen haben, ist zudem Ausdruck der Anerkennung und des Dankes, den Sie jemandem leisten, der Ihnen etwas gegeben hat. Sie zeigen damit, dass Sie an einem sozialen Prozess teilnehmen und dass Sie sich dessen bewusst sind, dass man in einem solchen Prozess auch füreinander arbeitet und voneinander lernt.

Sie müssen immer dann die Quelle angeben,

  • wenn es sich um Erkenntnisse handelt, zu denen Sie selber durch bloße Anstrengung des Geistes nicht hätten gelangen können, Erkenntnisse zum Beispiel, die durch Feldforschung, Laborexperimente, empirische Untersuchungen ermöglicht worden sind;
  • wenn es sich um grundlegende methodische, wissenschaftstheoretische, philosophische Annahmen handelt, auf denen Ihre eigenen Gedanken aufbauen, ohne dass Sie dieses Fundament selbst gelegt haben.

Sie sollten die Quelle außerdem angeben,

  • wenn Sie Gedanken wiedergeben, die Sie zwar überzeugend finden, die aber noch nicht zum festen Bestandteil Ihres eigenen Denkens geworden sind;
  • wenn Sie die Aufmerksamkeit des Lesers auf einen unbekannten oder (zu) wenig bekannten Autor leiten wollen;
  • wenn Sie Ihre Dankbarkeit dafür zum Ausdruck bringen wollen, dass Sie von jemandem etwas Bedeutsames gelernt haben.

Auf der anderen Seite kann man auch zu viel zitieren. Viele Studierende legen den wissenschaftlichen Grundsatz der Quellenangabe so extensiv aus, dass sie meinen, nun müssten sie so ziemlich jeden Satz, den sie schreiben, auf irgendeine wissenschaftliche Quelle zurückführen, und sei es der größte Allgemeinplatz oder eine Erkenntnis, in der nicht mehr als gesunder Menschenverstand oder alltägliche Erfahrung zum Ausdruck kommt.

Kein Ersatz für Argumentation oder Beweisführung!

Schließlich ist es zu einer unwahrscheinlich verbreiteten Unsitte geworden, sich auf wissenschaftliche Quellen zu berufen statt zu argumentieren oder Beweise zu führen. Indem man einen wissenschaftlich renommierten Autor zitiert, glaubt man sich eine nähere Begründung ersparen zu können. Wenn der und der das sagt, dann wird das schon so durchgehen. Nun ist aber der betreffende renommierte Autor keineswegs seinerseits zu seinem Renommée dadurch gekommen, dass er andere renommierte Autoren zitiert hat, sondern dadurch, dass er seine eigenen Positionen auf überzeugende Weise argu-mentativ, empirisch oder sonst wie begründen konnte. Diese Begründungen spart man sich und setzt an ihre Stelle die Berufung auf eine Quelle. Der Mühe, seine Theoriebildung geistig nachzuvollziehen, entzieht man sich ebenso wie der Mühe, diesen Nachvollzug in eigenen Worten wiederzugeben. So aber wird Wissenschaft zur Frage von Glauben an Autoritäten und Glaubensgemeinschaften, die sich um Autoritäten herum bilden.

Wir können Sie nicht davon abbringen oder abhalten, Quellenangaben und Zitate so einzusetzen, indem ich behaupte, dass Sie damit nicht durchkommen. Bei vielen Betreuern wird diese Methode wahrscheinlich wirklich funktionieren, zumal, wenn Sie einen Autor zitieren, dem Ihr Betreuer sich sehr verbunden fühlt. Dann merkt er es oft nämlich selbst gar nicht, dass die theoretischen Hintergründe völlig fehlen, weil er sie automatisch parat hat und daher womöglich gar nicht vermisst.

Schief gehen kann die Sache dann allerdings, wenn sich das Fehlen des Hintergrundes darin zeigt, dass ein Zitat in völlig falschen gedanklichen Zusammenhang eingebracht wird. So etwas kann natürlich ganz schön Minuspunkte einbringen, vor allem, wenn es als bewusster Versuch interpretiert wird, den Betreuer zu bluffen.

Zitate „aus zweiter Hand“

In diesen Zusammenhang gehört auch das „Zitat aus zweiter Hand“. Ihre Quelle ist in diesem Falle die „zweite Hand“ und nicht der Originaltext. Sie geben also korrekterweise die Literatur an, in der Sie das Zitat gefunden haben, und tun nicht so, als ob Sie aus dem Originaltext zitieren, indem Sie die Literaturangabe aus der „zweiten Hand“ abschreiben.

Heikel ist die Sache allemal. Der Autor, aus dessen Text Sie das Zitat übernehmen, weiß und hat zu verantworten, ob er es richtig interpretiert hat und ihm nicht Gewalt antut durch die neuen Zusammenhänge, in die er es gestellt hat. Sie als Zweit-Zitierer hängen in dieser Beziehung völlig in der Luft. Vielleicht ist das Zitat inzwischen schon aus dritter, vierter Hand? (Das ist vor allem bei Internetquellen sehr häufig der Fall.) Es mag – selbst wenn es im Wortlaut noch korrekt wiedergegeben wird, was natürlich keineswegs sicher ist – mittlerweile seinem ursprünglichen gedanklichen Umkreis so entfremdet sein, dass es buchstäblich nicht mehr wiederzuerkennen ist. Alles spricht also dafür, dass Sie auf Zitate „aus zweiter Hand“ möglichst selten zurückgreifen.

In Ihr Literaturverzeichnis gehört nur die Literaturangabe zu dem Text, aus dem Sie das Zitat übernommen haben, nicht aber die zum Originaltext. Ausnahme: Der sekundär zitierte Text spielt eine besondere Rolle für Ihre Abhandlung und ist im Original nicht oder nur sehr schwer zugänglich. In dem Falle müssen Sie Ihrer Literaturangabe den „Fundort“ hinzufügen. Schreiben Sie hinter die Literaturangabe: [zitiert nach: ...].

Urheberrechtliche Bestimmungen

Das Urheberrecht wird im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) (UrhG) geregelt. Es umfasst zum ersten ein unabtretbares Persönlichkeitsrecht, zum zweiten ein – übertragbares, abtretbares – Verwertungs- und Nutzungsrecht. Als Persönlichkeitsrecht formuliert es den Anspruch des Urhebers eines Werks der Literatur, Wissenschaft und Kunst auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Damit verbunden ist das alleinige Recht darüber, das Werk zu verändern und es in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Verwertungsrecht liegt zunächst beim Urheber, kann von ihm aber als einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht an Andere übertragen werden, z.B. an einen Verlag. Das einfache Nutzungsrecht schließt nicht aus, dass auch andere, so auch der Urheber selbst, zusätzlich das Werk nutzen; das ausschließliche Nutzungsrecht beschränkt die Nutzung auf denjenigen, dem es vom Urheber übertragen wurde. Ein Nutzungsrecht besteht grundsätzlich nur, wenn es vom Urheber eingeräumt wurde.

Hiervon ausgenommen ist das Zitatrecht, das im § 51 des UrhG geregelt wird:

„§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“

Der im Gesetz genannte „besondere Zweck“ gilt als im Kontext wissenschaftlichen Arbeitens zwar generell gegeben. Dennoch sind hier einige Bedingungen zu erfüllen:

Der Gesetzestext unterscheidet zwischen 1. der Zitierung des Gesamtwerks (auch Großzitat genannt) und 2. der Zitierung von „Stellen eines Werks“ (auch Kleinzitat genannt). Ein Gesamtwerk (z.B. ein Gedicht oder ein kompletter Aufsatz) darf nur zitiert werden, wenn ihm ein eigenständiger Kommentar zur „Erläuterung des Inhalts“ dient, der wissenschaftliche Qualität aufweist. Stellen eines Werks dürfen zitiert werden, soweit dies im Rahmen eines „selbständigen Sprachwerks“ geschieht, also im Rahmen eines Textes, der selbst den Schutz des UrhG beanspruchen kann, d.h. eine literarische, wissenschaftliche oder künstlerische Leistung darstellt.

Ihre wissenschaftliche Hausarbeit gewinnt also keineswegs dadurch den Charakter eines „selbständigen Sprachwerks“ wissenschaftlicher Qualität, dass Sie solche Werke zitieren, sondern erst dadurch, dass Sie eine eigenständige wissenschaftliche Leistung erbringen, in deren Rahmen Sie auch zitieren. Fehlt eine solche eigenständige Leistung, verwirken Sie sogar das Recht zu zitieren.

Das Zitatrecht entbindet nicht von der Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, also der Nennung des Urhebers des Werks, aus dem zitiert wird; und dem Verbot der Veränderung des Werks. Gegen das Urheberrecht verstoßen also Zitate ohne Quellennachweis (Urhebernennung) und Zitate, in denen der ursprüngliche Text verändert wurde, ohne dass ausgewiesen wird, dass diese Veränderung auf den zitierenden Autor zurückgeht. (Zu den daraus resultierenden Regeln für die Zitiertechnik Abschnitt 10.4.2)

Auch Abbildungen oder Tabellen unterliegen dem Urheberrecht. Wenn Sie Abbildungen „zitieren“, handelt es sich zudem oft um ein Großzitat, dessen Verwendung stärkeren Restriktionen unterliegt. Sofern also die Abbildung selbst nicht einen unselbstständigen Teil eines Werkes darstellt (etwa als grafische Veranschaulichung eines im Text erläuterten Zusammenhangs), sollten Sie sich sicherheitshalber beim Urheber oder einer Organisation, die Urheberrechte wahrnimmt, um eine Abdruckgenehmigung bemühen. Die VG Bild-Kunst in Bonn (http://www.bildkunst.de) verfügt über die Rechte an den Bildern vieler Künstler und Fotografen. Für wissenschaftliche Werke werden Genehmigungen häufig honorarfrei oder kostengünstig erteilt.

Plagiate

Von Plagiaten spricht man, wenn jemand die wissenschaftliche Leistung eines anderen als eigene ausgibt. Plagiate sind aus mehreren Gründen verwerflich.

Der erste Grund ist wissenschaftsimmanent: Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit kann man als ein Ethos betrachten, was allerdings keineswegs eine beliebig austauschbare Werthaltung meint. Es hängt eng zusammen mit dem modernen Selbstverständnis des Menschen und mit der Demokratie als gesellschaftlicher Verfassung und Staatsform. Dieses moderne Selbstverständnis setzte sich im 18. Jahrhundert durch und besagt, dass das menschliche Zusammenleben von den Menschen selbst nach ihren Vorstellungen zu gestalten ist und nicht von transzendenten Kräften bestimmt wird, denen man zu gehorchen hat, oder von einem Schicksal, dem man ausgeliefert ist. Die Gestaltungskraft, auf die man sich dabei beruft, ist die grundsätzlich jedem Menschen innewohnende Vernunftfähigkeit. Sie wird angerufen, wann immer Menschen sich auf rationalem Wege zu verständigen suchen. Deshalb auch hat nach modernem Verständnis jeder Mensch das Recht auf soziale und politische Teilhabe. Der einzige Grund, weshalb einem erwachsenen Menschen die „Mündigkeit“ abgesprochen werden kann, ist, dass er in seiner Vernunftfähigkeit behindert ist; andere Gründe wie Herkunft, Geschlecht, Rasse, Religion, Weltanschauung usw. dürfen keine Rolle spielen.

Auch die wissenschaftliche Haltung hat mit Partizipation zu tun: Jedem vernunftfähigen Menschen soll grundsätzlich die Teilhabe am Prozess wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung ermöglicht werden. Dazu gehört, dass jede wissenschaftliche Arbeit der rationalen Überprüfung und Kritik ausgesetzt wird; und dass offen gelegt wird, wie ihre Aussagen zustande gekommen sind. Dafür steht ihr/e Autor/in mit ihrem/seinem Namen ein. Was Sie nicht selbst erarbeitet und durchdacht haben, dafür können Sie auch nicht einstehen. 

Jede wissenschaftliche Arbeit speist sich aus zwei Quellen: dem eigenen Beitrag und den verwendeten und verarbeiteten Beiträgen anderer. Alles, was von anderen übernommen wurde, ist als übernommen kenntlich zu machen. Es ist keineswegs verboten, sondern geradezu geboten, dass wissenschaftliche Beiträge anderer in die eigene Arbeit übernommen werden; nicht in Ordnung ist, wenn dies verborgen wird und die Beiträge anderer als eigener Beitrag ausgegeben werden.

Ein zweiter Grund ist pädagogischer Art: Wenn Sie plagiieren, verzichten Sie auf eine eigene Auseinandersetzung mit dem Thema. Statt sich eigene Gedanken zu machen, machen Sie sich die Gedanken anderer zu eigen; statt die Chance zu nutzen, Ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln und sich zu einer autonomen und verantwortungsfähigen Persönlichkeit zu bilden, vernachlässigen Sie Ihre eigene Bildung und präsentieren im Plagiat ein Bild von sich und Ihren Fähigkeiten, das jemand anderes entworfen hat. Sie maskieren sich.

Ein dritter Grund ist moralischer Art: Sie verweigern dem Autor, dessen gedankliche Leistung Sie sich zu eigen machen, die Anerkennung, die darin liegt, dass man ihre Verwendung nachweist. 

Besonders leicht gemacht wird das Plagiieren durch das Riesenangebot an wissenschaftlichen Arbeiten, die Studierende ins Netz stellen. Manches dürftige Referat wird dort zu höheren Preisen angeboten als ausgezeichnete Bücher von Fachleuten zu demselben Thema. Warum wohl? Weil die Anbieter darauf setzen, dass sich solche Arbeiten eher als eigene Leistung einem Betreuer unterschieben lassen als wirkliche Expertenarbeiten; und es deshalb eine zahlungskräftige Nachfrage danach gibt. Aber auch Online-Lexika und andere Online-Dokumente werden häufig plagiiert. Die Technik des copy and paste macht es so einfach; die Versuchung ist groß. Aber die Computertechnik macht es auch sehr einfach, Plagiate aus dem Internet nachzuweisen. An den meisten Unis sind inzwischen ausgefuchste Programme im Einsatz, die Plagiate aufspüren.

Und ein letzter Grund ist rechtlicher Art: Sie verletzen Urheberrechte; Sie täuschen und betrügen. Das kann ernsthafte Konsequenzen für Sie haben, die in keinem Verhältnis stehen zu der erhofften Ersparnis an Mühen. Ersparen Sie sich lieber die Peinlichkeit, die mit der Entlarvung Ihres Täuschungsversuchs verbunden wäre: Dass Sie auf kritische oder auch interessierte Nachfrage nicht kompetent antworten können, weil Sie in Wahrheit viel weniger Ahnung haben, als Ihr Plagiat suggeriert. Dass Sie als geistiger Dünnbrettbohrer und Trittbrettfahrer dastehen, dem das Selber-Denken zu anstrengend ist. Dass man Sie als Dieb des geistigen Eigentums anderer betrachtet; als Betrüger und Täuscher.

Die Grenzlinie zwischen korrekter Verwendung fremder Leistung und Plagiat verläuft da, wo Sie diese Verwendung nicht kenntlich machen. Das kann auch einfach mangelnde Erfahrung und mangelnde Vertrautheit mit den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens sein. Aber spätestens nach wenigen Semestern müssten Sie letztere soweit kennen, dass dies als Erklärung oder gar Entschuldigung nicht mehr akzeptiert werden kann. Sobald Sie in Kenntnis der Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens Ihre Quellen nicht nachweisen, plagiieren Sie. Tun Sie es nach wenigen Semestern noch aus Unkenntnis, dann verstoßen Sie immerhin gegen fundamentale Regeln und demonstrieren damit schwerwiegende Defizite, was Ihre Studierfähigkeit betrifft. In beiden Fällen sehen Sie nicht gut aus.

„Eigenplagiate“ und Selbstzitate

Im Zusammenhang mit den öffentlich bekannt gewordenen Plagiatsaffären um prominente Politiker/innen hat es eine breite Diskussion um korrektes Zitieren und korrekten Quellennachweis gegeben. Auf der einen Seite wurden Verstöße gegen das Gebot der Nachprüfbarkeit teils hemdsärmelig als handwerkliche Ungenauigkeiten bagatellisiert („ein paar Anführungsstriche falsch gesetzt“ oder „vergessen“), auf der anderen Seite wurden teils Forderungen zu fragwürdigen Verschärfungen der formalen Anforderungen laut. Zu letzteren gehörte auch das proklamierte Verbot des „Eigenplagiats“, also der wörtlichen Übernahme von Textpassagen aus eigenen Schriften des Autors ohne formalen Quellennachweis und ohne Anwendung der üblichen Zitierregeln.

Man muss an dieser Stelle sicher differenzieren. Nicht wenige in der Wissenschaftstradition hoch geschätzte und häufig zitierte Autoren haben sich des „Eigenplagiats“ schuldig gemacht, indem sie teils größere Textpassagen aus zuvor schon veröffentlichten Schriften wörtlich in neuere Schriften übernahmen, ohne sie als wörtliches Zitat mit Quellennachweis auszuzeichnen. Hier wurde ja keineswegs die Leistung eines Anderen als eigene Leistung ausgegeben. Es bleibt dabei, dass es sich um eine originäre Leistung dieses Autors handelt, auch wenn er sie früher schon einmal genau so veröffentlicht hat. Beim „Selbstplagiat“ geht es also um etwas anderes: Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass dieser Gedanke, dieses Argument oder diese Erkenntnis jetzt zum ersten Mal in die Diskussion eingebracht wird. Vielmehr soll deutlich gemacht werden, seit wann dieser Gedanke, dieses Argument oder diese Erkenntnis schon in der wissenschaftlichen Diskussion ist. Das ist sicherlich ein durchaus sinnvolles Ansinnen, und der Wunsch, dass sich alle wissenschaftlichen Autoren an das Gebot des „Selbstzitats“ halten, also die Erstveröffentlichung ihrer diesbezüglichen Überlegungen und Erkenntnisse kenntlich machen, ist nachvollziehbar. Aber völlig überzogen ist es, Verstöße dagegen in den Kontext von Plagiatsvorwürfen zu stellen.

Noch nicht einmal der Vorwurf fehlender Quellenangabe ist zutreffend, da sowohl die erstmalige als auch die neuere Verwendung dieser Textpassage der selben Quelle entstammen, nämlich der originären wissenschaftlichen Arbeit dieses Autors. Es ist ja nicht die Lektüre seiner eigenen früheren Schrift, durch die er auf diesen Gedankengang gekommen oder aufmerksam geworden ist, zumal viele Autoren so arbeiten, dass sie gelungene Formulierungen zu bestimmten Gegenständen oder Themenbereichen in Form von Textbausteinen (früher: Karteikarten in Zettelkästen) für spätere Verwendung archivieren und sicher nicht immer für eine Übersicht darüber sorgen, in welcher Veröffentlichung sie ein solches Selbstzitat schon einmal verwendet haben.

Anders liegen die Dinge bei Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplom-, Doktor- und Habilitationsarbeiten). Generell gilt ja für Arbeiten im Studium, dass sie nicht ein zweites Mal zum Erwerb eines Leistungsnachweises oder als Prüfungsleistung verwendet werden dürfen. Für Qualifikationsarbeiten wird zudem in aller Regel verlangt, dass sie gegenüber der vorhergehenden Qualifikationsarbeit desselben Autors eine neue weiter gehende Leistung darstellen. Wenn also z.B. jemand eine Master-Thesis verfasst, dann muss diese gegenüber der vorausgehenden Bachelorarbeit eine nennenswerte wissenschaftliche Mehr-Leistung dokumentieren. Bestünde sie überwiegend aus einer Abschrift der Bachelorarbeit, lediglich ergänzt um ein Kapitel, in dem eine zusätzliche Literaturquelle referiert wird, ohne dass die Übernahme offen gelegt wird, dann hat zwar der Autor sich nicht bei einem anderen Autor bedient, aber die Master-Thesis hat sich unzulässigerweise bei der Bachelor-Arbeit bedient. Kennt der Betreuer die Bachelor-Arbeit nicht (was beim Wechsel in einen Master-Studiengang häufig der Fall sein dürfte, insbesondere wenn der mit einem Studienortswechsel verbunden war), wird ihm eine Leistung suggeriert, die für diese Arbeit gar nicht erbracht wurde. Daher also: In Qualifikationsarbeiten müssen Anleihen aus vorausgehenden Qualifikationsarbeiten als „Selbstzitate“ ausgewiesen werden. Hierfür gelten die selben Regeln wie für sonstige Zitate und Quellennachweise. 

Diese Regel ist jedoch nicht auf Leistungsnachweise (Hausarbeiten, Referate) während des Studiums anzuwenden. Abschlussarbeiten sollen ja gewissermaßen summierend die Früchte des Studiums und der in seinem Verlauf aufgewandten Mühen in einem Produkt ernten und dokumentieren. Die durchweg der wissenschaftlichen Öffentlichkeit üblicherweise gar nicht zugänglichen, da unveröffentlichten und auch Seitens der Hochschule nicht archivierten Studienleistungen sind regulär ohnehin keine zitier- und nachweisbaren Quellen. Auch „unveröffentlichte Manuskripte“ können nur als wissenschaftliche Quellen zitiert werden, sofern sie dennoch für Rezipienten der Arbeit, in der sie zitiert werden, zugänglich sind oder – beispielsweise als Anhang zu dieser Arbeit – zugänglich gemacht werden. Selbst Abschlussarbeiten, die von den Hochschule für eine gewisse Zeitspanne (meist 5-10 Jahre) archiviert werden, sind nicht im akademischen Sinne „veröffentlicht“, sondern nur zeitweise öffentlich zugänglich.

Da die diesbezüglichen Vorschriften der Hochschulen sehr heterogen und unterschiedlich streng sind, sollten Sie Anleihen aus einer vorausgehenden Qualifikationsarbeit unbedingt immer ausdrücklich ansprechen und kenntlich machen.


Form der Quellenangabe

Jede Quellenangabe muss hinreichend genau sein, um den Leser tatsächlich zur Quelle zu führen, falls er das wünschen sollte. Bei gedrucktem Material (außer Texten zum Beispiel auch Fotos, Abbildungen, Grafiken, Tabellen) sind das die genauen bibliografischen Angaben, die es erlauben, die Quelle zu identifizieren und Zugang zu ihr zu finden. Bei anderen Quellen halten Sie sich immer die Richtlinie vor Augen: Der Leser muss anhand Ihrer Angaben die Quelle identifizieren und möglichst auch ausfindig machen können. Bei einem Film zum Beispiel gibt man analog zur bibliografischen Angabe Regisseur und Titel des Filmes an, eventuell noch den Produzenten und möglichst die Verleihfirma (Bezugsquelle). Bei einer Rundfunk- oder Fernsehsendung Namen der Sendung, Sender und Sendetermin, gegebenenfalls den Autor oder Regisseur; eventuell eine Bezugsquelle (zum Beispiel Landesbildstelle). 

Fast immer handelt es sich im Studium um gedrucktes und dann auch meist wiederum um Text-Material. Die Quellenangabe ist dann also eine "Literaturangabe". Die Angaben zur in Ihrer Arbeit verwendeten Literatur werden im Literaturverzeichnis zusammengestellt.

Für korrekte Quellenangaben ist erforderlich:

Zitationsstil

Für die Art und Weise, wie Quellen in einer wissenschaftlichen Arbeit ausgewiesen werden, gibt es eine nahezu unüberschaubare Zahl von Varianten („Zitationsstile“).  

Eine Übersicht finden Sie hier: http://citavi.com/images/forum/Citavi_Zitierstiluebersicht.pdf. Das Literaturverwaltungsprogramm Endnote weist aktuell (2015) sogar über 6.000 solcher Stile aus.

Da es sich hierbei um Konventionen handelt, unterliegt deren Handhabung und die Strenge ihrer Befolgung zeitlichen, regionalen und kulturellen Differenzen und Wandlungen. Zunehmende Interdisziplinarität und Internationalisierung wissenschaftlichen Arbeitens kommen hinzu und sorgen durch Vermischung von Konventionen für neue Varianten. Immer noch gibt es aber je nach Fachdisziplin und Fachkultur häufiger und seltener (oder gar nicht) gebrauchte Zitationsstile. Es ist unmöglich, hier auch nur annähernd die Variationsbreite der Fächer zu berücksichtigen, die Sie studieren. Daher wird hier ein Zitationsstil in Anlehnung an die 1937 von Kate L. Turabian gegebenen (und seither immer wieder modifizierten) Empfehlungen zu Grunde gelegt, der zumindest in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen des deutschen Sprachraums relativ hohe Akzeptanz finden dürfte. Sofern Ihnen nicht durch Ihr Institut oder Ihre/n Dozentin/en ein anderer Zitationsstil vorgeschrieben ist, dürften Sie sich damit in den allermeisten Fällen auf der sicheren Seite befinden.

Am besten ist aber, Sie fragen ausdrücklich nach.

Elemente bibliografischer Angaben

Die Zitationsstile unterscheiden sich hauptsächlich in der Anordnung, teilweise auch im Umfang der aufgeführten bibliografischen Elemente sowie in den Interpunktionszeichen, die zur Abtrennung der einzelnen Elemente voneinander vorgeschlagen oder vorgeschrieben werden. Einen gemeinsamen Mindestumfang aber weisen alle auf: Verfassernamen, Titel des Textes, Nummer der Auflage (falls nicht Erstauflage), Veröffentlichungsjahr, Verlagsort bei selbstständigen Schriften; bei unselbstständigen Schriften zusätzlich: Name der Zeitschrift bzw. Titel des Sammelwerks oder Lexikons, in dem der Beitrag erschienen ist, ggf. Herausgebernamen, Seitenzahlen des Beitrags. Im Folgenden sind die zwingend anzuführenden bibliografischen Elemente mit einem Sternchen versehen.

 

*Name, *Vorname(n):

Name und Vornamen werden dem inneren Titelblatt des Werks beziehungsweise der Überschrift des Beitrags entnommen. Den Vornamen sollte man ausschreiben, um den Verfasser eindeutig identifizieren zu können. Schon bei einem Hans Meier werden Sie Schwierigkeiten haben, den gemeinten Verfasser im Bibliothekskatalog ausfindig zu machen; noch größer sind die Schwierigkeiten, wenn Sie nur über die Angabe H. Meier verfügen. Aber bitte einheitlich: nicht bei einigen Autoren voll ausgeschriebene, bei anderen abgekürzte Vornamen!

Titel und akademische Grade wie Prof. und Dr. werden weggelassen. Adelstitel werden als Teile des Vornamens behandelt, sofern sie nicht fester Namensbestandteil geworden sind. Sonstige Namens-Vorsätze (Präfixe) werden je nach Nationalität des Autors unterschiedlich behandelt:

Im Deutschen werden Präfixe nur dann dem Namen vorangestellt, wenn Präposition und Artikel zusammengezogen sind (Zur Lippe, Rudolf). In den anderen Fällen wird das Präfix den Vornamen zugeordnet (Goethe, Johann Wolfgang von).

Im Englischen werden Präfixe den Namen vorangestellt (DeLong, Howard; Von Neumann, John).

In den romanischen Sprachen werden Artikel (le, la) oder Zusammenziehungen aus Präposition und Artikel (della, du) dem Namen vorangestellt (La Penna, Antonio; Le Grand, Albert; Du Rostu, Jean). Ansonsten werden Präpositionen (de, d‘) den Vornamen zugeordnet (La Fontaine, Jean de; Dieguez, Manuel de).

Bis zu drei Verfasser werden namentlich aufgeführt. Ab vier Verfassern wird nur der erste Verfasser namentlich aufgeführt, dahinter folgt: u.a. Dasselbe gilt bei Herausgebern. Bei der Literaturrecherche werden Sie allerdings diese Bücher eher unter ihrem Sachtitel finden, da Bibliotheken und die Deutsche Bibliographie bei mehr als drei Verfassern den Sachtitel voransetzen.

Wird ein Werk unter einem Pseudonym veröffentlicht, wird das Pseudonym in der Regel wie der Name behandelt. Ist der betreffende Autor jedoch unter seinem wirk-lichen Namen bekannter, wird dieser vorangestellt und das Pseudonym in eckigen Klammern hinzugesetzt. (Wollen Sie herausbekommen, wer hinter einem Pseudonym steckt, können Sie in einem Pseudonymenlexikon nachschlagen; z.B. Wilfried Eymer: Eymers Pseudonymenlexikon. Realnamen und Pseudonyme in der deutschen Literatur. Bonn: Kirschbaum, 1997.)

Anonyme Veröffentlichungen werden unter ihrem Sachtitel geführt. Ist der Autor zwar nicht genannt, trotzdem aber bekannt, wird der Name in eckigen Klammern vorangesetzt.

 

*Titel. Untertitel:

Auch diese Angaben werden dem inneren Titelblatt beziehungsweise der Überschrift entnommen, nicht (!) dem Einbanddeckel, da die dortigen Angaben vom „richtigen“ Titel aus markttaktischen Gründen abweichen können.

Bei fremdsprachigen Werken wird die Schreibweise des Originals beibehalten. Das erste Wort des Titels wird immer groß geschrieben.

Unterschiede:

  •   Im Englischen wird jedes Wort außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen groß geschrieben (Poundstone, William: The Recursive Universe. Cosmic Complexity and the Limits of Scientific Knowledge. New York: William Morrow, 1985).
  •   In den romanischen Sprachen werden nur Eigennamen großgeschrieben (Colin, Pierre: „Athéisme et révolté chez Camus.“ La vie intellectuelle 20 (1952), Nr. 7, 30-51).
  •   Im Französischen gilt außerdem: Ist das erste Wort ein Artikel, so wird das ihm folgende Substantiv ebenfalls großgeschrieben (Lévi-Strauss, Claude: Les Structures élémentaires de la parenté. Paris 1949). Weitere dem Substantiv vorangesetzte Adjektive, Zahlwörter werden dann ebenfalls großgeschrieben. In den Titeln von Serien und Zeitschriften werden alle Substantive großgeschrieben.

 

Reihe:

Viele Bücher erscheinen im Rahmen von Reihen. Reihen werden nur mit angeführt, wenn die darin erscheinenden Werke durchnummeriert werden und die Reihe nicht nur vom Verlag eingerichtet wurde, um eine übersichtlichere Gliederung des Verlagsprogramms vorzunehmen (zum Beispiel Taschenbuchreihen).

Es ist aber durchaus sinnvoll, zusätzlich auch solche Angaben für sich festzuhalten, auch wenn sie nicht zu den bibliografischen Angaben im engeren Sinn gehören. Wenn man ein Buch kaufen will, hilft dies als Orientierung in der Buchhandlung. Der Hinweis auf eine Taschenbuchreihe deutet zudem auf einen niedrigeren Preis hin. Das ist ja auch nicht uninteressant für ein studentisches Budget.

 

Dissertationen und Habilitationen:

Wurde die Dissertation beziehungsweise Habilitation gedruckt und veröffentlicht, ist den üblichen Angaben hinzuzufügen, dass es sich um eine Dissertation beziehungsweise Habilitation handelt und wo (Hochschulort) und wann sie als Dissertation beziehungsweise Habilitation angenommen wurde.

 

Unveröffentlichte Manuskripte:

 

Unveröffentlichte Dissertationen, Habilitationen und andere Schriften erhalten an Stelle der Angabe von Erscheinungsort, Verlag und Erscheinungsjahr den in eckigen Klammern gesetzten Vermerk [Masch.Schr.]. Gebräuchlich ist auch: unveröfftl. Manuskript. Sofern der Ort und/oder das Datum der Abfassung auf dem Manuskript vermerkt ist, werden auch Ort und Jahr mit aufgenommen.

Das gilt für alle Werke, die unveröffentlicht sind und nur als (maschinengeschriebenes) Manuskript (eigentlich: Typoskript) vorliegen, auch wenn das Manuskript gar nicht mit der Schreibmaschine geschrieben, sondern zum Beispiel mit einem Laser-Drucker ausgedruckt wurde. Es gilt nicht für Werke, die „nach Typoskript“ gedruckt und von einem Verlag herausgebracht worden sind.

 

Unselbstständige Beiträge in Sammelbänden oder Zeitschriften:

Beiträge in Sammelbänden und Zeitschriften werden zunächst wie Monografien (siehe dort) behandelt, was Autor und Titel betrifft. Daran anschließend wird der Veröffentlichungskontext angegeben; am besten eingeleitet durch „In:“. Es folgen die Angaben zum Sammelband (Herausgeber, Titel, Auflage, Erscheinungsort, Verlag, Erscheinungsjahr; dazu siehe unten) bzw. zur Zeitschrift (siehe dort). Abschließend folgt die präzise Seitenangabe (X-Y).

*Herausgeber:

Normalerweise wird der Herausgeber wie der Verfasser behandelt. Der Name des Herausgebers, der Herausgeber oder der herausgebenden Institution wird also den weiteren bibliografischen Angaben vorangestellt. Ausnahme: Werke, die vor allem unter ihrem Sachtitel bekannt sind, wie Handbücher oder Lexika, werden unter ihrem Sachtitel geführt. Die Angabe des Herausgebers folgt.

Wird das Werk eines Verfassers oder mehrerer Verfasser von einer anderen Person oder von einer Körperschaft/Institution herausgegeben, so bleibt die Verfasserangabe leitend. Der Herausgeber wird hinter dem Titel genannt.

Bis zu drei Herausgeber werden namentlich aufgeführt. Ab vier Herausgebern wird nur der erste Herausgeber namentlich aufgeführt, dahinter folgt: u.a. Bei der Literaturrecherche müssen Sie allerdings daran denken, dass Bücher mit mehr als drei Verfassern oder Herausgebern in Bibliotheken und in der Deutschen Bibliographie unter ihrem Sachtitel geführt werden.

 

*Auflage:

Da Bücher bei Folgeauflagen oft überarbeitet werden, sollten Sie zusehen, jeweils die letzte überarbeitete Auflage zu berücksichtigen, wenn es darauf ankommt, den neuesten Stand der Theorieentwicklung zu berücksichtigen. Ist aber der Zeitpunkt wichtig, zu dem ein Buch erstmals erschienen ist (zum Beispiel um seine sozial-, wissenschafts- oder geistesgeschichtliche Einordnung zu ermöglichen), müssen Sie sich um Beschaffung der Erstauflage bemühen. Wenn es sich nicht um die erste Auflage handelt, muss angegeben werden, die wievielte Auflage dokumentiert wird, mit allen im Buch angeführten ergänzenden Angaben bezüglich Überarbeitung, Veränderung, Erweiterung usw.

Bei Nachdrucken ist das Erscheinungsjahr der Originalausgabe und des Nachdrucks anzugeben. Bei Übersetzungen und Bearbeitungen sollten Sie außer den Angaben zum Erscheinen der übersetzten oder bearbeiteten Fassung auch die Angaben zur Originalausgabe aufnehmen sowie den Namen des Übersetzers.

 

*Erscheinungsort:

Erscheinungsort ist bei Verlagspublikationen der Verlagsort, wie er auf dem inneren Titelblatt angegeben wird. Bei mehreren Verlagsorten wird nur der erstgenannte Verlagsort angeführt und angefügt: u.a. Ist kein Erscheinungsort angegeben, schreibt man o.O. (das heißt „ohne Ort“). Können Sie den Erscheinungsort aus anderen Quellen ermitteln oder erschließen, sollten Sie ihn in eckige Klammern eingefügt hinzusetzen. Achtung: Der Druckort ist nicht der Erscheinungsort.

 

Verlag:

Der Name des Verlags ist dem inneren Titelblatt zu entnehmen. Er wird praktischerweise so weit abgekürzt, dass eine eindeutige Identifikation noch möglich ist. Die Verlagsangabe ist in Literaturverzeichnissen nicht unbedingt üblich. Da sie darüber informiert, aus welchem Hause ein Buch kommt, kann sie jedoch Aufschluss geben über das Anspruchsniveau einer Publikation, ihre wissenschaftliche oder politische Ausrichtung und dergleichen.

Ist ein Werk im Selbstverlag erschienen (das heißt, der Verfasser hat selbst für seine Veröffentlichung gesorgt), wird an Stelle der Angabe von Verlagsort und Verlag der Name des Verfassers mit dem Klammerzusatz [Selbstverlag] angegeben.

 

*Erscheinungsjahr:

Maßgeblich ist das Erscheinungsjahr der betreffenden Auflage, also das Jahr, in dem der Verlag diese Auflage des Buches herausgebracht hat. Manchmal ist nur das Jahr des Copyrights, normalerweise auf der Rückseite des Titelblatts, abgedruckt. Ist kein vom Jahr des Copyrights abweichendes Erscheinungsjahr angegeben, gibt man das Jahr des Copyrights als Erscheinungsjahr an. Weil das Jahr des Copyrights manchmal Jahre vor dem Erscheinungsjahr liegen kann, ist es sinnvoll, der Jahresangabe in diesem Falle eine entsprechende Kennzeichnung (©) voranzustellen. Ist weder das Erscheinungsjahr noch das Jahr des Copyrights angegeben, schreibt man o.J. (das heißt „ohne Jahr“). Können Sie das Erscheinungsjahr aus anderen Quellen ermitteln oder erschließen, sollten Sie es in eckige Klammern eingefügt hinzusetzen.

Bei späteren Auflagen ist es sinnvoll, zusätzlich das Jahr der Erstauflage anzugeben, umso mehr, je größer der zeitliche Abstand ist. Nur so ist eine korrekte geistes- und sozialgeschichtliche Einordnung des Werkes möglich.

 

*Zeitschriftenjahrgänge:

Wissenschaftliche Zeitschriften werden meist nach erschienenen Jahrgängen durchnummeriert. Es wird die Jahrgangsnummer angegeben und in Klammern das betreffende Kalenderjahr hinzugefügt. Werden die Seiten der einzelnen Hefte eines Jahrgangs je für sich gezählt (in jedem Heft geht es wieder bei Seite 1 los), wird in der Klammer vor der Angabe des Erscheinungsjahrs noch die Heftnummer oder der Zeitpunkt des Erscheinens dieses Heftes, z.B. Monat oder Quartal, eingefügt. Auch bei jahrgangsweiser Durchnummerierung der Seiten erleichtert die Angabe der Heft-Nummer die Literaturbeschaffung. Achtung: Die Heft-Nummer einer Zeitschrift (wie 3/1991 bei jahrgangsweiser Nummerierung oder Nr. 46 bei durchlaufender Nummerierung) ist nicht mit der Nummer des Jahrgangsbandes zu verwechseln!


Bibliografische Angaben für unterschiedliche Quellenarten

Monografie mit 1-3 Verfassern

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Monografie mit 4 und mehr Verfassern

Verfassername 1 u.a. (et al.): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Monografie, mehrbändig

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. n Bde. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Monografie im Rahmen einer Reihe

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr (Reihentitel; Bd. n)

 

Band aus einem mehrbändigen Werk

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Bd. n. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Klassisches Werk mit Verfasser und Herausgeber, evtl. Übersetzer

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Erscheinungsjahr des Originals. Hg. Herausgebername. Übs. Übersetzername. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Nachdruck eines früher erschienenen Werks

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Nachdruck der Ausgabe XY aus dem Jahre XY. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Sammelband (Herausgeberband)

Herausgebername(n), Vorname(n) (Hg.): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Handbuch, Lexikon u.ä.

Titel. Bd. n: Bandtitel. Hg. Herausgebername. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Dissertation

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr. zugleich Diss. Hochschulname Hochschulort Jahr der Annahme

 

Beitrag in einem Sammelband

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. In: Hg. Herausgebername(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr. S. n-nn

 

Zeitschriftenaufsatz

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. In: Name der Zeitschrift Jahrgangsnr. (und/oder Erscheinungsjahr). S. n-nn


Besonderheiten beim Nachweis von Internetquellen

Als Online-Publikationen gelten nur solche Dokumente, deren Veröffentlichung ausschließlich via Internet erfolgt, nicht Printpublikationen, die lediglich zusätzlich auch aus dem Internet heruntergeladen werden können. Letztere können Sie als Quelle verwenden, sofern sie der gedruckten Fassung entsprechen und eine seitengenaue Zitierung ermöglichen (was bei pdf-Dokumenten oft, aber auch nicht immer gegeben ist). (Näheres dazu weiter unten)

Die „bibliografischen“ Angaben folgen im Prinzip denselben Richtlinien wie bei herkömmlich veröffentlichten gedruckten Quellen. (Da das Adjektiv bibliografisch den Bezug auf das altgriechische Wort biblios = Buch enthält, lässt sich der Terminus genau genommen nicht auf Internet-Quellen anwenden.):

Autor und/oder Herausgeber (den Herausgeber oder die herausgebende Instanz finden Sie wahrscheinlich am ehesten im Impressum der Seite);

Titel der Quelle (Überschrift des Dokuments/Artikels/Beitrags, evtl. auch Titel der Page, falls der Beitrag selbst keinen Titel hat);

Versions-Nummer (falls angegeben);

Datum der Einstellung ins Netz (falls angegeben) oder der Abfassung (falls im Textdokument vermerkt);

Dokument-Adresse im Internet (die vollständige URL);

DOI (Digital Object Identifier) (falls angegeben): einem bestimmten Online-Dokument zugeordneter Indikator, der auf mehrere und wechselnde URL verweisen kann, daher zuverlässiger zur tatsächlichen aktuellen URL eines Dokuments führt;

Datum des letzten Zugriffs auf die Seite; da anders als bei einer Printpublikation die Inhalte jederzeit geändert werden können und die „Lebensdauer“ von Web-Seiten unkalkulierbar ist, kann auf diese Weise nicht der Sinn bibliografischer Angaben: die Rückverfolgbarkeit zur Ursprungsquelle, sichergestellt werden (daher die Einführung des DOI). Nötig ist aus diesem Grunde, die URL-Angabe mit einem Datum zu versehen, zu dem das Dokument in der zitierten Form dort einsehbar war. 

Zusätzlich sollte immer ein Download oder Ausdruck des Dokuments archiviert werden, worauf später auch dann zurückgegriffen werden kann, wenn die URL nicht mehr zur Quelle führt.

 

Quelle sowohl in Print- als auch Online-Version verfügbar

Die Sachlage kompliziert sich dadurch, dass immer häufiger die Quellen sowohl in einer herkömmlichen Printausgabe als auch in einer Online-Version existieren. Hier kommt es darauf an, welche der Veröffentlichungsformen die primäre war. Erfolgte die primäre Ausgabe als Printdokument, sollte immer diese herangezogen werden; nur wenn die nicht mehr zugänglich ist oder ihre Beschaffung einen unzumutbaren Aufwand bedeuten würde, ist auch die Bezugnahme auf die Zweitveröffentlichung als Online-Dokument zulässig (und muss dann entsprechend in den „bibliografischen“ Angaben auch als solche ausgewiesen werden).

Für die meisten Wissenschaftler ist die herkömmliche Veröffentlichung als Printdokument durch einen Verlag immer noch die „eigentliche“ und „seriöse“ Form, so dass die Bezugnahme auf die Printausgabe selbst dann eher auf Akzeptanz stößt, wenn diese erst sekundär erfolgt ist.

Primär meint hier übrigens nicht unbedingt das Datum der Veröffentlichung, sondern den „eigentlichen“ Veröffentlichungsort. Zum Beispiel werden von Autoren oft Artikel, die sie zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift eingereicht haben, vorab (also bevor die Zeitschrift erschienen ist) auf ihrer Website veröffentlicht (sofern der Verlag dies zulässt). Solche Vorab-Veröffentlichungen enthalten nicht selten die bibliografischen Angaben zur geplanten Print-Veröffentlichung („wird erscheinen in …“ oder ähnlich). Aber Vorsicht, verlassen Sie sich darauf nicht: Es kann gut sein, dass die tatsächliche Print-Veröffentlichung nachher abweicht: Der Titel des Beitrags oder des Buchs, in dem er erscheinen soll, kann geändert worden sein; der Aufsatz kann auf eine andere Ausgabe der Zeitschrift verschoben worden sein; der Beitrag kann auch nochmals redigiert, d.h. sprachlich verändert, ergänzt oder gekürzt worden sein; der Verlag kann gewechselt haben; das Veröffentlichungsdatum kann auf ein anderes Jahr verschoben worden sein; es kann auch sein, dass die angekündigte Veröffentlichung nie zustande gekommen ist. Überprüfen Sie das also ganz genau, bevor Sie aus einer Vorabveröffentlichung bibliografische Angaben übernehmen, die sich nachher nicht verifizieren lassen.

 

Vortrags- und Vorlesungsaufzeichnungen

Immer mehr Universitäten gehen dazu über, einzelne Vorträge, Vortragsreihen oder Vorlesungszyklen aufzuzeichnen und als „Recordings“ über das Netz verfügbar zu machen. Das Internet macht so eine neue Art von wissenschaftlicher Veröffentlichung möglich. Vorträge und Vorlesungen waren, sofern es dazu nicht zusätzlich gedruckte Manuskripte oder Skripten gab, früher nicht nachvollziehbar dokumentiert und daher nicht zitierbar. Jetzt ist das möglich. Wie bei anderen Internetquellen ist auch hier der Autor (Name des Vortragenden) anzugeben, der Titel des Vortrags/der Vorlesung, ggf. der Titel der zugehörigen Vortrags- oder Vorlesungsreihe, das Datum des Vortrags (sofern angegeben) und die URL, unter der der Vortrag abrufbar ist. 

 

Fundorte sind keine Quellen

Beachten Sie unbedingt den Unterschied zwischen einer Internet-Quelle und dem Fundort dieser Quelle im Internet. Online-Dokumente werden auf Web-Seiten in der Weise eingestellt, dass Sie dort einen Link finden, der zu dem Speicherort führt, von dem das Dokument heruntergeladen werden kann. Die Web-Seite ist der Fundort für das Dokument; als URL aber müssen Sie den Speicherort angeben, von dem das Dokument herunter geladen werden kann. (So wie die Bibliothek der Fundort eines Buches und damit einer Quelle ist, aber nicht selbst die Quelle.


Quellenangaben im laufenden Text

Die Art der Quellenangabe im laufenden Text ist davon abhängig, in welcher Weise Sie auf andere Literatur Bezug nehmen.

Sie übernehmen originalgetreu (Sie „zitieren“). Ein Text würde also wörtlich wiedergegeben, eine Tabelle so abgeschrieben, wie Sie sie in einer Publikation vorgefunden haben, eine Abbildung kopiert und in Ihr Manuskript eingefügt. Bei Text wird die im Abschnitt 5.3 behandelte bibliografische Angabe zu dem Werk gemacht, aus dem Sie zitiert haben, und die Nr. der Seite/n angegeben, auf dem/denen das Zitat wiederzufinden ist. Bei Abbildungen und dergleichen fügt man hinzu: „Quelle: ...“ Es folgt wiederum die bibliografische Angabe mit Seitenzahl.

Sie übernehmen sinngemäß. Text geben Sie in eigenen Worten wieder; das Zahlenmaterial einer Tabelle übernehmen Sie, ändern aber ihren Aufbau, die Anordnung der Spalten oder Zeilen, die zugrunde gelegte Maßeinheit; eine Abbildung empfinden Sie mit Ihren eigenen gestalterischen Mitteln nach. Bei Text schreiben Sie in diesem Falle vor die bibliografische Angabe „Vgl.“ (= „Vergleiche“) oder „S.“ (= „Siehe“). Bei der „sinngemäßen“ Übernahme von Tabellen oder Abbildungen schreiben Sie ebenfalls „Vgl. ...“, „S. ...“ oder „Nach: ...“ vor die Quellenangabe.

Sie schreiben etwas (oder stellen etwas in anderer Form dar), das sich in ähnlicher Weise in einem anderen Werk findet, ohne dass Sie es daraus übernommen haben. Dann schreiben Sie „Vgl. auch ...“ oder „S. auch ...“ vor die Quellenangabe. Für den Leser hilfreicher wäre allerdings eine nähere Angabe dazu, was er denn in dem anderen Werk finden kann. Sie könnten zum Beispiel schreiben: „Ähnlich äußert sich ...“; „Zum selben Ergebnis kommt ...“; „Zusätzliche Informationen finden sich bei ...“.

Sie schreiben etwas (oder stellen etwas in anderer Form dar), wozu in einem anderen Werk eine andere Position vertreten wird. Darauf wollen Sie hinweisen. Dann schreiben Sie „Vgl. aber ...“. Hilfreicher wiederum wäre eine präzisere Angabe wie: „Diese Auffassung wird nicht geteilt von ...“; „Zu anderen Ergebnissen kommt ...“.

Streng genommen gehören nur die beiden ersten Punkte unter die Überschrift „Quellen-Angabe“, jedenfalls wenn man, wie üblich, darunter die Angabe der Quellen versteht, aus denen Sie geschöpft haben. Die beiden anderen Punkte gehören eigentlich unter die Überschrift „Quellenhinweise“ oder „Literaturhinweise“, weil Sie dem Leser Hinweise geben, wo er zusätzliches Material finden kann für eine vertiefende Beschäftigung mit dem Material. Außerdem demonstrieren Sie mit solchen Hinweisen Literaturkenntnisse über das hinaus, was Sie direkt verarbeiten konnten.

Die vollständigen bibliografischen Angaben zu einer Literaturquelle können gut mehrere Zeilen füllen. Wollten Sie die bei jedem Zitat aufs Neue anmerken, würde ein erheblicher Teil Ihrer Arbeit nur aus diesen sich ständig wiederholenden bibliografischen Angaben bestehen. Es gibt daher einige Abkürzungstechniken:


Kurzbeleg

Heute verbreitete Form (Kurzbeleg):

Sie geben im Text und in den Anmerkungen beziehungsweise Fußnoten zum Text keine vollständigen bibliografischen Angaben, sondern behalten diese dem Literaturverzeichnis vor und benutzen im Text durchweg Abkürzungen. Diese müssen es dem Leser aber erlauben, das Werk eindeutig zu identifizieren und im Literaturverzeichnis die vollständigen Angaben zu finden. Die abgekürzte Literaturangabe enthält immer den Verfasser- oder Herausgebernamen (bei mehreren gleichnamigen Autoren mit Vornamen) und zusätzlich entweder eine Abkürzung des Titels oder, noch kürzer, nur das Jahr der Erscheinens. Gibt es mehrere Titel desselben Verfassers aus demselben Jahr, muss man der Angabe des Erscheinungsjahres noch ein a, b, c ... zufügen. 

Informativer ist die Variante mit der Kurzfassung des Titels. Wenn Sie allerdings sehr viel zitieren, wirkt die ständige Wiederholung des Kurztitels, womöglich ein dutzendmal auf einer Seite, ermüdend. In solchen Fällen würde ich die weniger informative, aber eben auch wesentlich kürzere Variante mit der Jahreszahl vorziehen.

Die Angabe der Jahreszahl beim Quellen-Beleg sollte sofort eine geistes-, wissenschafts- und sozialgeschichtliche Einordnung des Werkes erlauben. Wenn Sie ältere Werke nach neueren Ausgaben zitieren, ist das besonders wichtig. Eine Angabe wie „Hegel 1970“ für die Zitierung der „Rechtsphilosophie“ aus dem Jahre 1821 ist unsinnig. Hier müssen Sie das Jahr des Ersterscheinens oder – wenn das Werk zu Lebzeiten seines Verfassers gar nicht erschienen ist – das Jahr der Entstehung angeben (im genannten Falle „Hegel 1821“). Das Gleiche gilt für Belege nach Übersetzungen von Werken, da auch diese meist erst einige Jahre nach dem Erscheinen in der Originalfassung herauskommen. Auch hier ist die Angabe des ursprünglichen Erscheinungsjahres korrekter. Diese Angaben finden Sie praktisch immer auf den ersten Seiten eines Buches, oft auf der Rückseite des Titelblatts oder in Vorbemerkungen des Herausgebers, Bearbeiters, Übersetzers.

Etwas diffiziler ist die Sache, wenn man nach einer neueren Auflage zitiert. Ist es eine unveränderte Auflage oder ein Wiederabdruck, so ist das Jahr des ersten Erscheinens dieser Fassung anzugeben. Ist es eine veränderte Auflage, so ist die Angabe des Jahres ihres Erscheinens dann gerechtfertigt, wenn kein allzu langer Zeitraum zwischen Ersterscheinen und dem Erscheinen dieser Auflage verstrichen ist und wenn die Veränderungen der neuen Auflage substanziell sind. Denn dann ist es gerechtfertigt zu sagen: So hat der Verfasser seine Position erst seit dieser Auflage in der Öffentlichkeit vertreten. Ist seit dem Ersterscheinen des Werkes hingegen ein längerer Zeitraum verstrichen oder sind die Veränderungen der neuen Auflage marginal, sollte das Jahr der Erstauflage angegeben werden.

Diese Regeln kollidieren nun allerdings mit der Angabe der Seitenzahlen, wenn Sie nicht nach der Erstauflage zitieren, sondern nach einem Wiederabdruck oder einer Neuauflage, für die möglicherweise eine andere Paginierung gilt. Bei vollständigem bibliografischem Beleg ist das kein Problem. Dort können Sie den Hinweis auf das Jahr des Ersterscheinens in Klammern hinzufügen. Schwierig wird es beim Kurzbeleg. Wollen Sie hier wirklich korrekt und informativ zugleich sein, so müssen Sie sowohl das Jahr des Ersterscheinens angeben als auch das Jahr der Ausgabe, auf die sich Ihre Seitenangaben beziehen. Wenn Sie zum Beispiel aus Hegels „Rechtsphilosophie“ nach der Werkausgabe des Suhrkamp-Verlags von 1970 zitieren (oder das Werk referieren), könnte das im Kurzbeleg so aussehen: (Hegel 1821, zit. 1970, S. xy).


Traditionelle Form des Quellennachweises im laufenden Text

Traditionelle Form:

Bei der ersten Erwähnung wird die vollständige bibliografische Angabe gemacht. Bei der nächsten Erwähnung wird zwar der Verfasser- oder Herausgebername noch vollständig aufgeführt (der Vorname kann abgekürzt oder ganz weggelassen werden, wenn keine Verwechslung möglich ist), beim Titel aber begnügen Sie sich mit einer stichwortartigen Abkürzung, und den Rest sparen Sie sich ganz, indem Sie nur noch schreiben „a.a.O.“ (= „am angegebenen Ort“). Die Seitenangabe für das Zitat dürfen Sie natürlich nicht weglassen.

Wenn Sie zwischendurch gar keinen anderen Titel desselben Autors angeführt haben, können Sie sich auch die Kurzfassung des Titels sparen und gleich hinter den Namen des Autors schreiben „a.a.O.“ (plus Seitenangabe). Und wenn Sie überhaupt keine andere Literatur zwischendurch zitiert haben, schreiben Sie überhaupt nur „ebenda“ (plus Seitenangabe), lassen also auch noch den Verfasser- oder Herausgebernamen weg.

Die traditionelle Form wird immer noch gebraucht. Ich sehe jedoch nicht, worin ihre Vorteile liegen. Von großem Nachteil ist auf jeden Fall, dass bei wiederholtem Zitieren desselben Titels der Vermerk „a.a.O.“ oder „ebenda“ wenig aussagekräftig ist. Er verlangt vom Leser, im Manuskript zurückzublättern, um eine Identifikation des Titels vornehmen zu können. Es kann äußerst lästig sein, wenn ich zum Beispiel auf Seite 125 ein interessantes Zitat finde, als Quellenangabe „Matthias a.a.O.“ finde und nun (vorausgesetzt, die Quellenangaben werden in Fußnoten jeweils auf derselben Seite unten abgedruckt und nicht am Ende des Textes zusammengefasst) Seite für Seite durchblättern muss, um die erste und vollständige Angabe des Titels zu finden. (Etwas weniger problematisch ist diese Zitiertechnik, wenn die Quellenangaben sich in „Endnoten“ finden. Denn dann sind die Suchwege kürzer.)

Diese Form des Quellennachweises wird daher heute immer mehr abgelöst durch den „Kurzbeleg“.

Zitiertechnik

  • Ein wörtliches Zitat wird grundsätzlich durch doppelte Anführungsstriche am Zitatanfang und am Zitatende gekennzeichnet.
  • Wollen Sie innerhalb des Zitats etwas auslassen, um es auf die Ihnen wesentlich erscheinenden Kernaussagen zu komprimieren, müssen Sie die ausgelassenen Stellen durch drei Punkte („Ellipse“) kennzeichnen. Oft werden diese auch zusätzlich in eckige Klammern gesetzt; dadurch können Sie Ihre Auslassungen unterscheidbar machen von Auslassungszeichen im zitierten Original.
  • Müssen Sie innerhalb des Zitats etwas einfügen oder verändern, um es grammatisch anzupassen oder ein fehlendes Wort zu ergänzen, dann setzen Sie Ihre Ergänzung in eckige Klammern. Sofern es sich nicht nur um eine Ergänzung handelt, die sich aus dem gegenüber seinem Ursprungszusammenhang veränderten Satzgefüge ergibt, in das das Zitat bei Ihnen gestellt wurde, sofern Sie also etwa eine Erläuterung hinzufügen oder einen kleinen Kommentar, müssen Sie zusätzlich innerhalb der eckigen Klammern hinter der Hinzufügung einen entsprechenden Hinweis geben; am besten die Anfangsbuchstaben Ihres Vor- und Nachnamens, weil Hinweise wie „der Verf.“ mehrdeutig sind.
  • Zitate im Zitat werden durch einfache Anführungsstriche am Anfang und Ende gekennzeichnet.
  • Fehler (Rechtschreib- oder Interpunktionsfehler) im Original werden nicht korrigiert. Um deutlich zu machen, dass es sich nicht um einen von Ihnen eingeschleusten Fehler handelt, sollten Sie dahinter in eckigen Klammern ein Ausrufezeichen oder [sic!] setzen. Auch veraltete Schreibweisen in der von Ihnen verwendeten Quelle werden beibehalten und nicht modernisiert. Da sie keine Fehler darstellen, erübrigt sich der jeweilige Hinweis, dass sich der zitierende Autor der Abweichung von den heute geltenden orthografischen Regeln bewusst ist. Falls die zeitgeschichtliche Einordnung nicht auf der Hand liegt, genügt eine einmalige Anmerkung, dass hier unter Beibehaltung der im Original angewandten Orthografie zitiert wird.
  • Legitim ist auch, dass Sie modernisierte Schreibweisen in neueren Herausgaben älterer Texte zitieren.
  • Die letzte Rechtschreibreform liegt erst einige Jahre zurück. Daher ist der größte Teil der in Frage kommenden Literatur noch nach den vorher geltenden orthografischen Regeln verfasst. Die neuen Regeln wurden teilweise auch nach ihrem Inkrafttreten bewusst ignoriert; oder in Neuauflagen wurde die Schreibweise nicht angepasst. Wollten Sie jede Abweichung vom heutigen Standard entsprechend kennzeichnen (etwa jedes ß, wo heute ein ss stehen müsste), würde Ihr Text von „[sic!]“-Einschüben nur so wimmeln. Daher dürfen Sie solche Texte auch ohne weiteren Hinweis unter Beibehaltung ihrer Orthografie zitieren.
  • Hervorhebungen im Original werden im Zitat wiedergegeben. Es ist allerdings nicht nötig, die Form der Hervorhebung mit zu übernehmen. Benutzen Sie die Form der Hervorhebung, die Sie auch sonst in Ihrem Text anwenden.