Form der Quellenangabe

Jede Quellenangabe muss hinreichend genau sein, um den Leser tatsächlich zur Quelle zu führen, falls er das wünschen sollte. Bei gedrucktem Material (außer Texten zum Beispiel auch Fotos, Abbildungen, Grafiken, Tabellen) sind das die genauen bibliografischen Angaben, die es erlauben, die Quelle zu identifizieren und Zugang zu ihr zu finden. Bei anderen Quellen halten Sie sich immer die Richtlinie vor Augen: Der Leser muss anhand Ihrer Angaben die Quelle identifizieren und möglichst auch ausfindig machen können. Bei einem Film zum Beispiel gibt man analog zur bibliografischen Angabe Regisseur und Titel des Filmes an, eventuell noch den Produzenten und möglichst die Verleihfirma (Bezugsquelle). Bei einer Rundfunk- oder Fernsehsendung Namen der Sendung, Sender und Sendetermin, gegebenenfalls den Autor oder Regisseur; eventuell eine Bezugsquelle (zum Beispiel Landesbildstelle). 

Fast immer handelt es sich im Studium um gedrucktes und dann auch meist wiederum um Text-Material. Die Quellenangabe ist dann also eine "Literaturangabe". Die Angaben zur in Ihrer Arbeit verwendeten Literatur werden im Literaturverzeichnis zusammengestellt.

Für korrekte Quellenangaben ist erforderlich:

Zitationsstil

Für die Art und Weise, wie Quellen in einer wissenschaftlichen Arbeit ausgewiesen werden, gibt es eine nahezu unüberschaubare Zahl von Varianten („Zitationsstile“).  

Eine Übersicht finden Sie hier: http://citavi.com/images/forum/Citavi_Zitierstiluebersicht.pdf. Das Literaturverwaltungsprogramm Endnote weist aktuell (2015) sogar über 6.000 solcher Stile aus.

Da es sich hierbei um Konventionen handelt, unterliegt deren Handhabung und die Strenge ihrer Befolgung zeitlichen, regionalen und kulturellen Differenzen und Wandlungen. Zunehmende Interdisziplinarität und Internationalisierung wissenschaftlichen Arbeitens kommen hinzu und sorgen durch Vermischung von Konventionen für neue Varianten. Immer noch gibt es aber je nach Fachdisziplin und Fachkultur häufiger und seltener (oder gar nicht) gebrauchte Zitationsstile. Es ist unmöglich, hier auch nur annähernd die Variationsbreite der Fächer zu berücksichtigen, die Sie studieren. Daher wird hier ein Zitationsstil in Anlehnung an die 1937 von Kate L. Turabian gegebenen (und seither immer wieder modifizierten) Empfehlungen zu Grunde gelegt, der zumindest in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen des deutschen Sprachraums relativ hohe Akzeptanz finden dürfte. Sofern Ihnen nicht durch Ihr Institut oder Ihre/n Dozentin/en ein anderer Zitationsstil vorgeschrieben ist, dürften Sie sich damit in den allermeisten Fällen auf der sicheren Seite befinden.

Am besten ist aber, Sie fragen ausdrücklich nach.

Elemente bibliografischer Angaben

Die Zitationsstile unterscheiden sich hauptsächlich in der Anordnung, teilweise auch im Umfang der aufgeführten bibliografischen Elemente sowie in den Interpunktionszeichen, die zur Abtrennung der einzelnen Elemente voneinander vorgeschlagen oder vorgeschrieben werden. Einen gemeinsamen Mindestumfang aber weisen alle auf: Verfassernamen, Titel des Textes, Nummer der Auflage (falls nicht Erstauflage), Veröffentlichungsjahr, Verlagsort bei selbstständigen Schriften; bei unselbstständigen Schriften zusätzlich: Name der Zeitschrift bzw. Titel des Sammelwerks oder Lexikons, in dem der Beitrag erschienen ist, ggf. Herausgebernamen, Seitenzahlen des Beitrags. Im Folgenden sind die zwingend anzuführenden bibliografischen Elemente mit einem Sternchen versehen.

 

*Name, *Vorname(n):

Name und Vornamen werden dem inneren Titelblatt des Werks beziehungsweise der Überschrift des Beitrags entnommen. Den Vornamen sollte man ausschreiben, um den Verfasser eindeutig identifizieren zu können. Schon bei einem Hans Meier werden Sie Schwierigkeiten haben, den gemeinten Verfasser im Bibliothekskatalog ausfindig zu machen; noch größer sind die Schwierigkeiten, wenn Sie nur über die Angabe H. Meier verfügen. Aber bitte einheitlich: nicht bei einigen Autoren voll ausgeschriebene, bei anderen abgekürzte Vornamen!

Titel und akademische Grade wie Prof. und Dr. werden weggelassen. Adelstitel werden als Teile des Vornamens behandelt, sofern sie nicht fester Namensbestandteil geworden sind. Sonstige Namens-Vorsätze (Präfixe) werden je nach Nationalität des Autors unterschiedlich behandelt:

Im Deutschen werden Präfixe nur dann dem Namen vorangestellt, wenn Präposition und Artikel zusammengezogen sind (Zur Lippe, Rudolf). In den anderen Fällen wird das Präfix den Vornamen zugeordnet (Goethe, Johann Wolfgang von).

Im Englischen werden Präfixe den Namen vorangestellt (DeLong, Howard; Von Neumann, John).

In den romanischen Sprachen werden Artikel (le, la) oder Zusammenziehungen aus Präposition und Artikel (della, du) dem Namen vorangestellt (La Penna, Antonio; Le Grand, Albert; Du Rostu, Jean). Ansonsten werden Präpositionen (de, d‘) den Vornamen zugeordnet (La Fontaine, Jean de; Dieguez, Manuel de).

Bis zu drei Verfasser werden namentlich aufgeführt. Ab vier Verfassern wird nur der erste Verfasser namentlich aufgeführt, dahinter folgt: u.a. Dasselbe gilt bei Herausgebern. Bei der Literaturrecherche werden Sie allerdings diese Bücher eher unter ihrem Sachtitel finden, da Bibliotheken und die Deutsche Bibliographie bei mehr als drei Verfassern den Sachtitel voransetzen.

Wird ein Werk unter einem Pseudonym veröffentlicht, wird das Pseudonym in der Regel wie der Name behandelt. Ist der betreffende Autor jedoch unter seinem wirk-lichen Namen bekannter, wird dieser vorangestellt und das Pseudonym in eckigen Klammern hinzugesetzt. (Wollen Sie herausbekommen, wer hinter einem Pseudonym steckt, können Sie in einem Pseudonymenlexikon nachschlagen; z.B. Wilfried Eymer: Eymers Pseudonymenlexikon. Realnamen und Pseudonyme in der deutschen Literatur. Bonn: Kirschbaum, 1997.)

Anonyme Veröffentlichungen werden unter ihrem Sachtitel geführt. Ist der Autor zwar nicht genannt, trotzdem aber bekannt, wird der Name in eckigen Klammern vorangesetzt.

 

*Titel. Untertitel:

Auch diese Angaben werden dem inneren Titelblatt beziehungsweise der Überschrift entnommen, nicht (!) dem Einbanddeckel, da die dortigen Angaben vom „richtigen“ Titel aus markttaktischen Gründen abweichen können.

Bei fremdsprachigen Werken wird die Schreibweise des Originals beibehalten. Das erste Wort des Titels wird immer groß geschrieben.

Unterschiede:

  •   Im Englischen wird jedes Wort außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen groß geschrieben (Poundstone, William: The Recursive Universe. Cosmic Complexity and the Limits of Scientific Knowledge. New York: William Morrow, 1985).
  •   In den romanischen Sprachen werden nur Eigennamen großgeschrieben (Colin, Pierre: „Athéisme et révolté chez Camus.“ La vie intellectuelle 20 (1952), Nr. 7, 30-51).
  •   Im Französischen gilt außerdem: Ist das erste Wort ein Artikel, so wird das ihm folgende Substantiv ebenfalls großgeschrieben (Lévi-Strauss, Claude: Les Structures élémentaires de la parenté. Paris 1949). Weitere dem Substantiv vorangesetzte Adjektive, Zahlwörter werden dann ebenfalls großgeschrieben. In den Titeln von Serien und Zeitschriften werden alle Substantive großgeschrieben.

 

Reihe:

Viele Bücher erscheinen im Rahmen von Reihen. Reihen werden nur mit angeführt, wenn die darin erscheinenden Werke durchnummeriert werden und die Reihe nicht nur vom Verlag eingerichtet wurde, um eine übersichtlichere Gliederung des Verlagsprogramms vorzunehmen (zum Beispiel Taschenbuchreihen).

Es ist aber durchaus sinnvoll, zusätzlich auch solche Angaben für sich festzuhalten, auch wenn sie nicht zu den bibliografischen Angaben im engeren Sinn gehören. Wenn man ein Buch kaufen will, hilft dies als Orientierung in der Buchhandlung. Der Hinweis auf eine Taschenbuchreihe deutet zudem auf einen niedrigeren Preis hin. Das ist ja auch nicht uninteressant für ein studentisches Budget.

 

Dissertationen und Habilitationen:

Wurde die Dissertation beziehungsweise Habilitation gedruckt und veröffentlicht, ist den üblichen Angaben hinzuzufügen, dass es sich um eine Dissertation beziehungsweise Habilitation handelt und wo (Hochschulort) und wann sie als Dissertation beziehungsweise Habilitation angenommen wurde.

 

Unveröffentlichte Manuskripte:

 

Unveröffentlichte Dissertationen, Habilitationen und andere Schriften erhalten an Stelle der Angabe von Erscheinungsort, Verlag und Erscheinungsjahr den in eckigen Klammern gesetzten Vermerk [Masch.Schr.]. Gebräuchlich ist auch: unveröfftl. Manuskript. Sofern der Ort und/oder das Datum der Abfassung auf dem Manuskript vermerkt ist, werden auch Ort und Jahr mit aufgenommen.

Das gilt für alle Werke, die unveröffentlicht sind und nur als (maschinengeschriebenes) Manuskript (eigentlich: Typoskript) vorliegen, auch wenn das Manuskript gar nicht mit der Schreibmaschine geschrieben, sondern zum Beispiel mit einem Laser-Drucker ausgedruckt wurde. Es gilt nicht für Werke, die „nach Typoskript“ gedruckt und von einem Verlag herausgebracht worden sind.

 

Unselbstständige Beiträge in Sammelbänden oder Zeitschriften:

Beiträge in Sammelbänden und Zeitschriften werden zunächst wie Monografien (siehe dort) behandelt, was Autor und Titel betrifft. Daran anschließend wird der Veröffentlichungskontext angegeben; am besten eingeleitet durch „In:“. Es folgen die Angaben zum Sammelband (Herausgeber, Titel, Auflage, Erscheinungsort, Verlag, Erscheinungsjahr; dazu siehe unten) bzw. zur Zeitschrift (siehe dort). Abschließend folgt die präzise Seitenangabe (X-Y).

*Herausgeber:

Normalerweise wird der Herausgeber wie der Verfasser behandelt. Der Name des Herausgebers, der Herausgeber oder der herausgebenden Institution wird also den weiteren bibliografischen Angaben vorangestellt. Ausnahme: Werke, die vor allem unter ihrem Sachtitel bekannt sind, wie Handbücher oder Lexika, werden unter ihrem Sachtitel geführt. Die Angabe des Herausgebers folgt.

Wird das Werk eines Verfassers oder mehrerer Verfasser von einer anderen Person oder von einer Körperschaft/Institution herausgegeben, so bleibt die Verfasserangabe leitend. Der Herausgeber wird hinter dem Titel genannt.

Bis zu drei Herausgeber werden namentlich aufgeführt. Ab vier Herausgebern wird nur der erste Herausgeber namentlich aufgeführt, dahinter folgt: u.a. Bei der Literaturrecherche müssen Sie allerdings daran denken, dass Bücher mit mehr als drei Verfassern oder Herausgebern in Bibliotheken und in der Deutschen Bibliographie unter ihrem Sachtitel geführt werden.

 

*Auflage:

Da Bücher bei Folgeauflagen oft überarbeitet werden, sollten Sie zusehen, jeweils die letzte überarbeitete Auflage zu berücksichtigen, wenn es darauf ankommt, den neuesten Stand der Theorieentwicklung zu berücksichtigen. Ist aber der Zeitpunkt wichtig, zu dem ein Buch erstmals erschienen ist (zum Beispiel um seine sozial-, wissenschafts- oder geistesgeschichtliche Einordnung zu ermöglichen), müssen Sie sich um Beschaffung der Erstauflage bemühen. Wenn es sich nicht um die erste Auflage handelt, muss angegeben werden, die wievielte Auflage dokumentiert wird, mit allen im Buch angeführten ergänzenden Angaben bezüglich Überarbeitung, Veränderung, Erweiterung usw.

Bei Nachdrucken ist das Erscheinungsjahr der Originalausgabe und des Nachdrucks anzugeben. Bei Übersetzungen und Bearbeitungen sollten Sie außer den Angaben zum Erscheinen der übersetzten oder bearbeiteten Fassung auch die Angaben zur Originalausgabe aufnehmen sowie den Namen des Übersetzers.

 

*Erscheinungsort:

Erscheinungsort ist bei Verlagspublikationen der Verlagsort, wie er auf dem inneren Titelblatt angegeben wird. Bei mehreren Verlagsorten wird nur der erstgenannte Verlagsort angeführt und angefügt: u.a. Ist kein Erscheinungsort angegeben, schreibt man o.O. (das heißt „ohne Ort“). Können Sie den Erscheinungsort aus anderen Quellen ermitteln oder erschließen, sollten Sie ihn in eckige Klammern eingefügt hinzusetzen. Achtung: Der Druckort ist nicht der Erscheinungsort.

 

Verlag:

Der Name des Verlags ist dem inneren Titelblatt zu entnehmen. Er wird praktischerweise so weit abgekürzt, dass eine eindeutige Identifikation noch möglich ist. Die Verlagsangabe ist in Literaturverzeichnissen nicht unbedingt üblich. Da sie darüber informiert, aus welchem Hause ein Buch kommt, kann sie jedoch Aufschluss geben über das Anspruchsniveau einer Publikation, ihre wissenschaftliche oder politische Ausrichtung und dergleichen.

Ist ein Werk im Selbstverlag erschienen (das heißt, der Verfasser hat selbst für seine Veröffentlichung gesorgt), wird an Stelle der Angabe von Verlagsort und Verlag der Name des Verfassers mit dem Klammerzusatz [Selbstverlag] angegeben.

 

*Erscheinungsjahr:

Maßgeblich ist das Erscheinungsjahr der betreffenden Auflage, also das Jahr, in dem der Verlag diese Auflage des Buches herausgebracht hat. Manchmal ist nur das Jahr des Copyrights, normalerweise auf der Rückseite des Titelblatts, abgedruckt. Ist kein vom Jahr des Copyrights abweichendes Erscheinungsjahr angegeben, gibt man das Jahr des Copyrights als Erscheinungsjahr an. Weil das Jahr des Copyrights manchmal Jahre vor dem Erscheinungsjahr liegen kann, ist es sinnvoll, der Jahresangabe in diesem Falle eine entsprechende Kennzeichnung (©) voranzustellen. Ist weder das Erscheinungsjahr noch das Jahr des Copyrights angegeben, schreibt man o.J. (das heißt „ohne Jahr“). Können Sie das Erscheinungsjahr aus anderen Quellen ermitteln oder erschließen, sollten Sie es in eckige Klammern eingefügt hinzusetzen.

Bei späteren Auflagen ist es sinnvoll, zusätzlich das Jahr der Erstauflage anzugeben, umso mehr, je größer der zeitliche Abstand ist. Nur so ist eine korrekte geistes- und sozialgeschichtliche Einordnung des Werkes möglich.

 

*Zeitschriftenjahrgänge:

Wissenschaftliche Zeitschriften werden meist nach erschienenen Jahrgängen durchnummeriert. Es wird die Jahrgangsnummer angegeben und in Klammern das betreffende Kalenderjahr hinzugefügt. Werden die Seiten der einzelnen Hefte eines Jahrgangs je für sich gezählt (in jedem Heft geht es wieder bei Seite 1 los), wird in der Klammer vor der Angabe des Erscheinungsjahrs noch die Heftnummer oder der Zeitpunkt des Erscheinens dieses Heftes, z.B. Monat oder Quartal, eingefügt. Auch bei jahrgangsweiser Durchnummerierung der Seiten erleichtert die Angabe der Heft-Nummer die Literaturbeschaffung. Achtung: Die Heft-Nummer einer Zeitschrift (wie 3/1991 bei jahrgangsweiser Nummerierung oder Nr. 46 bei durchlaufender Nummerierung) ist nicht mit der Nummer des Jahrgangsbandes zu verwechseln!


Bibliografische Angaben für unterschiedliche Quellenarten

Monografie mit 1-3 Verfassern

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Monografie mit 4 und mehr Verfassern

Verfassername 1 u.a. (et al.): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Monografie, mehrbändig

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. n Bde. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Monografie im Rahmen einer Reihe

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr (Reihentitel; Bd. n)

 

Band aus einem mehrbändigen Werk

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Bd. n. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Klassisches Werk mit Verfasser und Herausgeber, evtl. Übersetzer

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Erscheinungsjahr des Originals. Hg. Herausgebername. Übs. Übersetzername. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Nachdruck eines früher erschienenen Werks

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Nachdruck der Ausgabe XY aus dem Jahre XY. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Sammelband (Herausgeberband)

Herausgebername(n), Vorname(n) (Hg.): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Handbuch, Lexikon u.ä.

Titel. Bd. n: Bandtitel. Hg. Herausgebername. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr

 

Dissertation

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr. zugleich Diss. Hochschulname Hochschulort Jahr der Annahme

 

Beitrag in einem Sammelband

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. In: Hg. Herausgebername(n): Titel. Untertitel. Auflage Erscheinungsort: Verlag, Erscheinungsjahr. S. n-nn

 

Zeitschriftenaufsatz

Verfassername(n), Vorname(n): Titel. Untertitel. In: Name der Zeitschrift Jahrgangsnr. (und/oder Erscheinungsjahr). S. n-nn


Besonderheiten beim Nachweis von Internetquellen

Als Online-Publikationen gelten nur solche Dokumente, deren Veröffentlichung ausschließlich via Internet erfolgt, nicht Printpublikationen, die lediglich zusätzlich auch aus dem Internet heruntergeladen werden können. Letztere können Sie als Quelle verwenden, sofern sie der gedruckten Fassung entsprechen und eine seitengenaue Zitierung ermöglichen (was bei pdf-Dokumenten oft, aber auch nicht immer gegeben ist). (Näheres dazu weiter unten)

Die „bibliografischen“ Angaben folgen im Prinzip denselben Richtlinien wie bei herkömmlich veröffentlichten gedruckten Quellen. (Da das Adjektiv bibliografisch den Bezug auf das altgriechische Wort biblios = Buch enthält, lässt sich der Terminus genau genommen nicht auf Internet-Quellen anwenden.):

Autor und/oder Herausgeber (den Herausgeber oder die herausgebende Instanz finden Sie wahrscheinlich am ehesten im Impressum der Seite);

Titel der Quelle (Überschrift des Dokuments/Artikels/Beitrags, evtl. auch Titel der Page, falls der Beitrag selbst keinen Titel hat);

Versions-Nummer (falls angegeben);

Datum der Einstellung ins Netz (falls angegeben) oder der Abfassung (falls im Textdokument vermerkt);

Dokument-Adresse im Internet (die vollständige URL);

DOI (Digital Object Identifier) (falls angegeben): einem bestimmten Online-Dokument zugeordneter Indikator, der auf mehrere und wechselnde URL verweisen kann, daher zuverlässiger zur tatsächlichen aktuellen URL eines Dokuments führt;

Datum des letzten Zugriffs auf die Seite; da anders als bei einer Printpublikation die Inhalte jederzeit geändert werden können und die „Lebensdauer“ von Web-Seiten unkalkulierbar ist, kann auf diese Weise nicht der Sinn bibliografischer Angaben: die Rückverfolgbarkeit zur Ursprungsquelle, sichergestellt werden (daher die Einführung des DOI). Nötig ist aus diesem Grunde, die URL-Angabe mit einem Datum zu versehen, zu dem das Dokument in der zitierten Form dort einsehbar war. 

Zusätzlich sollte immer ein Download oder Ausdruck des Dokuments archiviert werden, worauf später auch dann zurückgegriffen werden kann, wenn die URL nicht mehr zur Quelle führt.

 

Quelle sowohl in Print- als auch Online-Version verfügbar

Die Sachlage kompliziert sich dadurch, dass immer häufiger die Quellen sowohl in einer herkömmlichen Printausgabe als auch in einer Online-Version existieren. Hier kommt es darauf an, welche der Veröffentlichungsformen die primäre war. Erfolgte die primäre Ausgabe als Printdokument, sollte immer diese herangezogen werden; nur wenn die nicht mehr zugänglich ist oder ihre Beschaffung einen unzumutbaren Aufwand bedeuten würde, ist auch die Bezugnahme auf die Zweitveröffentlichung als Online-Dokument zulässig (und muss dann entsprechend in den „bibliografischen“ Angaben auch als solche ausgewiesen werden).

Für die meisten Wissenschaftler ist die herkömmliche Veröffentlichung als Printdokument durch einen Verlag immer noch die „eigentliche“ und „seriöse“ Form, so dass die Bezugnahme auf die Printausgabe selbst dann eher auf Akzeptanz stößt, wenn diese erst sekundär erfolgt ist.

Primär meint hier übrigens nicht unbedingt das Datum der Veröffentlichung, sondern den „eigentlichen“ Veröffentlichungsort. Zum Beispiel werden von Autoren oft Artikel, die sie zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift eingereicht haben, vorab (also bevor die Zeitschrift erschienen ist) auf ihrer Website veröffentlicht (sofern der Verlag dies zulässt). Solche Vorab-Veröffentlichungen enthalten nicht selten die bibliografischen Angaben zur geplanten Print-Veröffentlichung („wird erscheinen in …“ oder ähnlich). Aber Vorsicht, verlassen Sie sich darauf nicht: Es kann gut sein, dass die tatsächliche Print-Veröffentlichung nachher abweicht: Der Titel des Beitrags oder des Buchs, in dem er erscheinen soll, kann geändert worden sein; der Aufsatz kann auf eine andere Ausgabe der Zeitschrift verschoben worden sein; der Beitrag kann auch nochmals redigiert, d.h. sprachlich verändert, ergänzt oder gekürzt worden sein; der Verlag kann gewechselt haben; das Veröffentlichungsdatum kann auf ein anderes Jahr verschoben worden sein; es kann auch sein, dass die angekündigte Veröffentlichung nie zustande gekommen ist. Überprüfen Sie das also ganz genau, bevor Sie aus einer Vorabveröffentlichung bibliografische Angaben übernehmen, die sich nachher nicht verifizieren lassen.

 

Vortrags- und Vorlesungsaufzeichnungen

Immer mehr Universitäten gehen dazu über, einzelne Vorträge, Vortragsreihen oder Vorlesungszyklen aufzuzeichnen und als „Recordings“ über das Netz verfügbar zu machen. Das Internet macht so eine neue Art von wissenschaftlicher Veröffentlichung möglich. Vorträge und Vorlesungen waren, sofern es dazu nicht zusätzlich gedruckte Manuskripte oder Skripten gab, früher nicht nachvollziehbar dokumentiert und daher nicht zitierbar. Jetzt ist das möglich. Wie bei anderen Internetquellen ist auch hier der Autor (Name des Vortragenden) anzugeben, der Titel des Vortrags/der Vorlesung, ggf. der Titel der zugehörigen Vortrags- oder Vorlesungsreihe, das Datum des Vortrags (sofern angegeben) und die URL, unter der der Vortrag abrufbar ist. 

 

Fundorte sind keine Quellen

Beachten Sie unbedingt den Unterschied zwischen einer Internet-Quelle und dem Fundort dieser Quelle im Internet. Online-Dokumente werden auf Web-Seiten in der Weise eingestellt, dass Sie dort einen Link finden, der zu dem Speicherort führt, von dem das Dokument heruntergeladen werden kann. Die Web-Seite ist der Fundort für das Dokument; als URL aber müssen Sie den Speicherort angeben, von dem das Dokument herunter geladen werden kann. (So wie die Bibliothek der Fundort eines Buches und damit einer Quelle ist, aber nicht selbst die Quelle.


Quellenangaben im laufenden Text

Die Art der Quellenangabe im laufenden Text ist davon abhängig, in welcher Weise Sie auf andere Literatur Bezug nehmen.

Sie übernehmen originalgetreu (Sie „zitieren“). Ein Text würde also wörtlich wiedergegeben, eine Tabelle so abgeschrieben, wie Sie sie in einer Publikation vorgefunden haben, eine Abbildung kopiert und in Ihr Manuskript eingefügt. Bei Text wird die im Abschnitt 5.3 behandelte bibliografische Angabe zu dem Werk gemacht, aus dem Sie zitiert haben, und die Nr. der Seite/n angegeben, auf dem/denen das Zitat wiederzufinden ist. Bei Abbildungen und dergleichen fügt man hinzu: „Quelle: ...“ Es folgt wiederum die bibliografische Angabe mit Seitenzahl.

Sie übernehmen sinngemäß. Text geben Sie in eigenen Worten wieder; das Zahlenmaterial einer Tabelle übernehmen Sie, ändern aber ihren Aufbau, die Anordnung der Spalten oder Zeilen, die zugrunde gelegte Maßeinheit; eine Abbildung empfinden Sie mit Ihren eigenen gestalterischen Mitteln nach. Bei Text schreiben Sie in diesem Falle vor die bibliografische Angabe „Vgl.“ (= „Vergleiche“) oder „S.“ (= „Siehe“). Bei der „sinngemäßen“ Übernahme von Tabellen oder Abbildungen schreiben Sie ebenfalls „Vgl. ...“, „S. ...“ oder „Nach: ...“ vor die Quellenangabe.

Sie schreiben etwas (oder stellen etwas in anderer Form dar), das sich in ähnlicher Weise in einem anderen Werk findet, ohne dass Sie es daraus übernommen haben. Dann schreiben Sie „Vgl. auch ...“ oder „S. auch ...“ vor die Quellenangabe. Für den Leser hilfreicher wäre allerdings eine nähere Angabe dazu, was er denn in dem anderen Werk finden kann. Sie könnten zum Beispiel schreiben: „Ähnlich äußert sich ...“; „Zum selben Ergebnis kommt ...“; „Zusätzliche Informationen finden sich bei ...“.

Sie schreiben etwas (oder stellen etwas in anderer Form dar), wozu in einem anderen Werk eine andere Position vertreten wird. Darauf wollen Sie hinweisen. Dann schreiben Sie „Vgl. aber ...“. Hilfreicher wiederum wäre eine präzisere Angabe wie: „Diese Auffassung wird nicht geteilt von ...“; „Zu anderen Ergebnissen kommt ...“.

Streng genommen gehören nur die beiden ersten Punkte unter die Überschrift „Quellen-Angabe“, jedenfalls wenn man, wie üblich, darunter die Angabe der Quellen versteht, aus denen Sie geschöpft haben. Die beiden anderen Punkte gehören eigentlich unter die Überschrift „Quellenhinweise“ oder „Literaturhinweise“, weil Sie dem Leser Hinweise geben, wo er zusätzliches Material finden kann für eine vertiefende Beschäftigung mit dem Material. Außerdem demonstrieren Sie mit solchen Hinweisen Literaturkenntnisse über das hinaus, was Sie direkt verarbeiten konnten.

Die vollständigen bibliografischen Angaben zu einer Literaturquelle können gut mehrere Zeilen füllen. Wollten Sie die bei jedem Zitat aufs Neue anmerken, würde ein erheblicher Teil Ihrer Arbeit nur aus diesen sich ständig wiederholenden bibliografischen Angaben bestehen. Es gibt daher einige Abkürzungstechniken:


Kurzbeleg

Heute verbreitete Form (Kurzbeleg):

Sie geben im Text und in den Anmerkungen beziehungsweise Fußnoten zum Text keine vollständigen bibliografischen Angaben, sondern behalten diese dem Literaturverzeichnis vor und benutzen im Text durchweg Abkürzungen. Diese müssen es dem Leser aber erlauben, das Werk eindeutig zu identifizieren und im Literaturverzeichnis die vollständigen Angaben zu finden. Die abgekürzte Literaturangabe enthält immer den Verfasser- oder Herausgebernamen (bei mehreren gleichnamigen Autoren mit Vornamen) und zusätzlich entweder eine Abkürzung des Titels oder, noch kürzer, nur das Jahr der Erscheinens. Gibt es mehrere Titel desselben Verfassers aus demselben Jahr, muss man der Angabe des Erscheinungsjahres noch ein a, b, c ... zufügen. 

Informativer ist die Variante mit der Kurzfassung des Titels. Wenn Sie allerdings sehr viel zitieren, wirkt die ständige Wiederholung des Kurztitels, womöglich ein dutzendmal auf einer Seite, ermüdend. In solchen Fällen würde ich die weniger informative, aber eben auch wesentlich kürzere Variante mit der Jahreszahl vorziehen.

Die Angabe der Jahreszahl beim Quellen-Beleg sollte sofort eine geistes-, wissenschafts- und sozialgeschichtliche Einordnung des Werkes erlauben. Wenn Sie ältere Werke nach neueren Ausgaben zitieren, ist das besonders wichtig. Eine Angabe wie „Hegel 1970“ für die Zitierung der „Rechtsphilosophie“ aus dem Jahre 1821 ist unsinnig. Hier müssen Sie das Jahr des Ersterscheinens oder – wenn das Werk zu Lebzeiten seines Verfassers gar nicht erschienen ist – das Jahr der Entstehung angeben (im genannten Falle „Hegel 1821“). Das Gleiche gilt für Belege nach Übersetzungen von Werken, da auch diese meist erst einige Jahre nach dem Erscheinen in der Originalfassung herauskommen. Auch hier ist die Angabe des ursprünglichen Erscheinungsjahres korrekter. Diese Angaben finden Sie praktisch immer auf den ersten Seiten eines Buches, oft auf der Rückseite des Titelblatts oder in Vorbemerkungen des Herausgebers, Bearbeiters, Übersetzers.

Etwas diffiziler ist die Sache, wenn man nach einer neueren Auflage zitiert. Ist es eine unveränderte Auflage oder ein Wiederabdruck, so ist das Jahr des ersten Erscheinens dieser Fassung anzugeben. Ist es eine veränderte Auflage, so ist die Angabe des Jahres ihres Erscheinens dann gerechtfertigt, wenn kein allzu langer Zeitraum zwischen Ersterscheinen und dem Erscheinen dieser Auflage verstrichen ist und wenn die Veränderungen der neuen Auflage substanziell sind. Denn dann ist es gerechtfertigt zu sagen: So hat der Verfasser seine Position erst seit dieser Auflage in der Öffentlichkeit vertreten. Ist seit dem Ersterscheinen des Werkes hingegen ein längerer Zeitraum verstrichen oder sind die Veränderungen der neuen Auflage marginal, sollte das Jahr der Erstauflage angegeben werden.

Diese Regeln kollidieren nun allerdings mit der Angabe der Seitenzahlen, wenn Sie nicht nach der Erstauflage zitieren, sondern nach einem Wiederabdruck oder einer Neuauflage, für die möglicherweise eine andere Paginierung gilt. Bei vollständigem bibliografischem Beleg ist das kein Problem. Dort können Sie den Hinweis auf das Jahr des Ersterscheinens in Klammern hinzufügen. Schwierig wird es beim Kurzbeleg. Wollen Sie hier wirklich korrekt und informativ zugleich sein, so müssen Sie sowohl das Jahr des Ersterscheinens angeben als auch das Jahr der Ausgabe, auf die sich Ihre Seitenangaben beziehen. Wenn Sie zum Beispiel aus Hegels „Rechtsphilosophie“ nach der Werkausgabe des Suhrkamp-Verlags von 1970 zitieren (oder das Werk referieren), könnte das im Kurzbeleg so aussehen: (Hegel 1821, zit. 1970, S. xy).


Traditionelle Form des Quellennachweises im laufenden Text

Traditionelle Form:

Bei der ersten Erwähnung wird die vollständige bibliografische Angabe gemacht. Bei der nächsten Erwähnung wird zwar der Verfasser- oder Herausgebername noch vollständig aufgeführt (der Vorname kann abgekürzt oder ganz weggelassen werden, wenn keine Verwechslung möglich ist), beim Titel aber begnügen Sie sich mit einer stichwortartigen Abkürzung, und den Rest sparen Sie sich ganz, indem Sie nur noch schreiben „a.a.O.“ (= „am angegebenen Ort“). Die Seitenangabe für das Zitat dürfen Sie natürlich nicht weglassen.

Wenn Sie zwischendurch gar keinen anderen Titel desselben Autors angeführt haben, können Sie sich auch die Kurzfassung des Titels sparen und gleich hinter den Namen des Autors schreiben „a.a.O.“ (plus Seitenangabe). Und wenn Sie überhaupt keine andere Literatur zwischendurch zitiert haben, schreiben Sie überhaupt nur „ebenda“ (plus Seitenangabe), lassen also auch noch den Verfasser- oder Herausgebernamen weg.

Die traditionelle Form wird immer noch gebraucht. Ich sehe jedoch nicht, worin ihre Vorteile liegen. Von großem Nachteil ist auf jeden Fall, dass bei wiederholtem Zitieren desselben Titels der Vermerk „a.a.O.“ oder „ebenda“ wenig aussagekräftig ist. Er verlangt vom Leser, im Manuskript zurückzublättern, um eine Identifikation des Titels vornehmen zu können. Es kann äußerst lästig sein, wenn ich zum Beispiel auf Seite 125 ein interessantes Zitat finde, als Quellenangabe „Matthias a.a.O.“ finde und nun (vorausgesetzt, die Quellenangaben werden in Fußnoten jeweils auf derselben Seite unten abgedruckt und nicht am Ende des Textes zusammengefasst) Seite für Seite durchblättern muss, um die erste und vollständige Angabe des Titels zu finden. (Etwas weniger problematisch ist diese Zitiertechnik, wenn die Quellenangaben sich in „Endnoten“ finden. Denn dann sind die Suchwege kürzer.)

Diese Form des Quellennachweises wird daher heute immer mehr abgelöst durch den „Kurzbeleg“.