Kurzbeleg
Heute verbreitete Form (Kurzbeleg):
Sie geben im Text und in den Anmerkungen beziehungsweise Fußnoten zum Text keine vollständigen bibliografischen Angaben, sondern behalten diese dem Literaturverzeichnis vor und benutzen im Text durchweg Abkürzungen. Diese müssen es dem Leser aber erlauben, das Werk eindeutig zu identifizieren und im Literaturverzeichnis die vollständigen Angaben zu finden. Die abgekürzte Literaturangabe enthält immer den Verfasser- oder Herausgebernamen (bei mehreren gleichnamigen Autoren mit Vornamen) und zusätzlich entweder eine Abkürzung des Titels oder, noch kürzer, nur das Jahr der Erscheinens. Gibt es mehrere Titel desselben Verfassers aus demselben Jahr, muss man der Angabe des Erscheinungsjahres noch ein a, b, c ... zufügen.
Informativer ist die Variante mit der Kurzfassung des Titels. Wenn Sie allerdings sehr viel zitieren, wirkt die ständige Wiederholung des Kurztitels, womöglich ein dutzendmal auf einer Seite, ermüdend. In solchen Fällen würde ich die weniger informative, aber eben auch wesentlich kürzere Variante mit der Jahreszahl vorziehen.
Die Angabe der Jahreszahl beim Quellen-Beleg sollte sofort eine geistes-, wissenschafts- und sozialgeschichtliche Einordnung des Werkes erlauben. Wenn Sie ältere Werke nach neueren Ausgaben zitieren, ist das besonders wichtig. Eine Angabe wie „Hegel 1970“ für die Zitierung der „Rechtsphilosophie“ aus dem Jahre 1821 ist unsinnig. Hier müssen Sie das Jahr des Ersterscheinens oder – wenn das Werk zu Lebzeiten seines Verfassers gar nicht erschienen ist – das Jahr der Entstehung angeben (im genannten Falle „Hegel 1821“). Das Gleiche gilt für Belege nach Übersetzungen von Werken, da auch diese meist erst einige Jahre nach dem Erscheinen in der Originalfassung herauskommen. Auch hier ist die Angabe des ursprünglichen Erscheinungsjahres korrekter. Diese Angaben finden Sie praktisch immer auf den ersten Seiten eines Buches, oft auf der Rückseite des Titelblatts oder in Vorbemerkungen des Herausgebers, Bearbeiters, Übersetzers.
Etwas diffiziler ist die Sache, wenn man nach einer neueren Auflage zitiert. Ist es eine unveränderte Auflage oder ein Wiederabdruck, so ist das Jahr des ersten Erscheinens dieser Fassung anzugeben. Ist es eine veränderte Auflage, so ist die Angabe des Jahres ihres Erscheinens dann gerechtfertigt, wenn kein allzu langer Zeitraum zwischen Ersterscheinen und dem Erscheinen dieser Auflage verstrichen ist und wenn die Veränderungen der neuen Auflage substanziell sind. Denn dann ist es gerechtfertigt zu sagen: So hat der Verfasser seine Position erst seit dieser Auflage in der Öffentlichkeit vertreten. Ist seit dem Ersterscheinen des Werkes hingegen ein längerer Zeitraum verstrichen oder sind die Veränderungen der neuen Auflage marginal, sollte das Jahr der Erstauflage angegeben werden.
Diese Regeln kollidieren nun allerdings mit der Angabe der Seitenzahlen, wenn Sie nicht nach der Erstauflage zitieren, sondern nach einem Wiederabdruck oder einer Neuauflage, für die möglicherweise eine andere Paginierung gilt. Bei vollständigem bibliografischem Beleg ist das kein Problem. Dort können Sie den Hinweis auf das Jahr des Ersterscheinens in Klammern hinzufügen. Schwierig wird es beim Kurzbeleg. Wollen Sie hier wirklich korrekt und informativ zugleich sein, so müssen Sie sowohl das Jahr des Ersterscheinens angeben als auch das Jahr der Ausgabe, auf die sich Ihre Seitenangaben beziehen. Wenn Sie zum Beispiel aus Hegels „Rechtsphilosophie“ nach der Werkausgabe des Suhrkamp-Verlags von 1970 zitieren (oder das Werk referieren), könnte das im Kurzbeleg so aussehen: (Hegel 1821, zit. 1970, S. xy).